<147>11.
Die Regiments-Stücke nebst anderer Artillerie, so Ihro Majestät mitführen lassen, sollen ohngefahr zwei hundert Schritt vor der Linie ersten Treffens aufgeführt werden.
12.
Die Grenadiere sollen hinter dem ersten Treuen, auf dem rechten und linken Flügel und in der Mitte postiret werden.
13.
Drei Brigaden Grenadiere, jede zu vier hundert Mann, souteniren die Cavallerie des rechten Flügels, drei des linken Flügels: die übrigen bleiben in der Mitte ersten Treffens stehen und werden employiret, wo Seine Majestät oder der commandirende General es ä propos befindet.
14.
Wenn die Cavallerie, so zum Einbrechen ausrücket, sich, wie bei Mollwitz, vom Feinde repoussiren lassen sollte und ihr Devoir nicht rechtschaffen thut, sollen die Grenadiere auf selbe Feuer geben, sollten sie auch alle herunter geschossen werden.
15.
Die Majors und Adjutanten haben fleissig darauf zu sehen, dass die Soldaten keine Oeffnung machen, und müssen die Linien des Bataillons beständig auf- und abreiten, allen Unordnungen in Zeiten vorzubeugen.
16.
Das Corps de reserve soll aus achtzehn Escadrons Cavallerie und sechs Bataillons Infanterie bestehen und sollen zwanzig Schritt hinter der Linie ersten Treffens, auf dem rechten und linken Flügel, wie auch in der Mitte postiret werden, nur Ordre erwartend, wo man ihrer benöthigt ist.