INSTRUCTION, WORNACH SICH DES GENERAL-FELDMARSCHALLS FÜRSTEN VON ANHALT LIEBDEN BEI DEM DEROSELBEN AUFGETRAGENEN COMMANDO ÜBER DASJENIGE CORPS D'ARMÉE, WELCHES SEINE KÖNIGLICHE MAJESTÄT BESONDERS FORMIREN LASSEN WERDEN, ZU ACHTEN HABEN.
Nachdem Seine Königliche Majestät in Preussen etc. bei den jetzigen Conjuncturen von der ohnumgänglichen Nothwendigkeit gefunden, ein besonderes Corps von Dero Armee in den hiesigen Gegenden, oder woselbst es sonst die Umstände erfordern möchten, im nächstkommenden Frühjahr formiren zu lassen, über solches aber Dero General-Feldmarschall des Fürsten von Anhalt Liebden, aus besonderer in Demselben gesetzten Confidence und für Dieselben hegenden Estime, das Commando anvertrauet haben;a als haben Seine Königliche Majestät gedachte Seine Liebden mit nachstehender Instruction versehen wollen, und zwar:
1.
Haben Seine Königliche Majestät zu Seiner Liebden das gnädigste Vertrauen, es werden Dieselben sich die Wohlfahrt und Conservation dieses Corps d'armée bestens angelegen sein lassen, und alles, was zu dessen Wohlsein und Erhaltung dienlich ist, be-
a Siehe Bd. II., S. 71, 72, 90 ff. und 127.