<156>Wälder marschiret wird, alle ersinnliche Précaution wegen der Desertion haben muss.

Wenn in das Lager gerückt wird, so muss er exact darauf halten, dass allen Ordres wegen Stroh- und Wasserholen und wegen Verhütung des Plünderns genau und stricte nachgelebet werde. Ist es noch Tag, so muss er sogleich das Terrain um das Lager besehen und herumreiten, damit er wisse, was er für ein Terrain bekommet, wenn es mit dem Feinde was zu thun geben sollte.

Was der General, so du jour ist, zu thun hat, stehet im Reglement.b

Wenn eine Armee gegen den Feind marschiret um sich zu formiren, so wird der Commandeur der Armee befehlen, wie die Flügel stehen sollen und wie die Position genommen werden muss. Dieses ist alsdann eine der vornehmsten Schuldigkeiten des Generals, solche zu formiren wie es sich gebühret, auch alerte dabei zu sein.

NB. Hierauf müssen sich die Generale bei den General-Revues üben.

Es ist bis Dato ein Fehler bei der Armee gewesen, dass zwar die Regimenter bei dem Formiren gut nach dem rechten Flügel gesehen, aber nicht dieselbige Attention auf den linken Flügel gehabt haben. Da Ich nun besonders darauf arbeite, alles bei der Armee einzuführen, was vor dem Feinde nöthig ist, und dass solches accurat und geschwinde executiret werde, so wird es Mir zu besonders gnädigem Gefallen gereichen, wenn sich die Generale auf das Formiren wohl üben werden; denn es kommt bei einer Bataille viel darauf an, dass man zum geschwindesten formiret sei, und wenn der Chef von der Armee was Rechtes dabei thun soll, so muss sich die Armee so formiren, wie er es den Umständen nach zum vorteilhaftesten findet, es sei nun, dass er mit der ganzen Linie auf einmal attaquiren wolle, oder nur mit dem rechten oder dem linken Flügel und den andern Flügel refusiren wolle. Es kommt deswegen bei einer Bataille viel


b Reglement vor die Königlich Preussische Infanterie, 1743, S. 298 ff.