<168>recht tüchtigen und guten Pferden remontiret werde, wenn sie das Auge darauf haben, dass die Pferde vom Regiment beständig in dienstbarem Stande erhalten werden müssen und von Kräften und Vigueur sind, doch aber, dass solche gut ausgefüttert und dabei in Athem sind und nicht pusten wenn die Attaque gemachet ist. Es distinguiret sich ferner ein Regiment durch die Munterkeit seiner Officiere, wenn dieselben alerte sind, ihre Züge wohl führen, wohl commandiren, und wenn sie einen hurtigen und leichten Begriff von den Manoeuvres haben, welche man ihnen zu machen aufziehet und welche gegen den Feind vorkommen können.
Wenn Campements zu Revues formiret werden, so müssen die General-Majors ihre Dienste wie Generale verrichten und kommt ihnen alsdann zu, die Feldwachen auszusetzen, wobei denn zu observiren ist, dass, wenn das Campement vor der Ernte zusammengezogen wird, alsdann bei Setzung der Feldwachen das noch im Felde stehende Getreide allerdings menagiret werden muss; ist aber das Campement nach der Ernte, so müssen die Feldwachen nach allen Regeln des Krieges dergestalt, wie es im Reglement vorgeschrieben ist, ausgesetzet werden, zu sagen, dass vor allen Dingen das Lager gut besetzet werde, auch dass die Posten verdeckt stehen, die Vedettes aber auf den Höhen. In Formirung der Linie bei den General-Revues müssen die Generale eben dasselbige observiren, als wenn wirklich gegen den Feind aufmarschiret würde, so wie Ich es gleich mit mehrerm expliciren werde.
WAS DIE GENERAL-MAJORS VON DER CAVALLERIE IM FELDE ZU THUN HABEN.
Sobald als wie die Armee zusammengezogen wird und en rang de bannierea campiret, so werden die Regimenter in Brigaden eingetheilet. Ein jeder General-Major, welchem eine Brigade übergeben wird, muss solche so als wie sein eigenes Regiment ansehen, und da ein Rittmeister seinem ihm vorgesetzten
a Siehe Band XXVIII., S. 31.