<177>Fourageurs nach dem Lager und die Escorte bedeckt solche, wie oben schon gesaget worden.

Wenn trockene Fourage aus den Dörfern fouragiret werden soll, so ist alsdann die Cavallerie-Escorte nur dazu, um die Fourageurs auf dem Wege zu bedecken. Dasjenige Dorf, so fouragirt werden soll, muss mit Infanterie besetzet werden, die Husaren aber müssen rings um die Gegend patrouilliren. Wo etwa eine Anhöhe oder ein Ort ist, der solches Dorf decket, nämlich auf beiden Flügeln und gegen die Seite, woselbst sich der Feind sehen lässet, da setzet man die Cavallerie hin; wobei jedennoch eine Reserve Cavallerie und Infanterie gemachet werden muss, um den Feind, der etwa an einem oder dem andern Orte scharf attaquiren möchte, damit abzuweisen. Nahe an Wäldern muss keine Cavallerie postiret werden, denn sonsten die feindliche Infanterie sich in solche Wälder ziehen und aus solchen auf die Cavallerie schiessen kann, ohne dass diese sich zu wehren im Stande ist. Sind es aber helle Wälder, so darf sich die Cavallerie davor nicht scheuen, denn sie kann durch solche, obschon etwas geöffnet, attaquiren. Sind mehrere Dörfer zu fouragiren, so observiret man dasselbe, und bei dem Rückmarsche decidiret das Terrain, wie schon vorhin gesaget worden ist, ob Cavallerie oder Infanterie die Retraite schliessen muss. Bei Fouragirungen kann die Cavallerie dann und wann rottenweise gegen die Husaren ausfallen und feuern lassen.

VON DEN DETACHEMENTS.

Ein General von der Cavallerie, der ein Detachement commandiren will, muss nicht allein den Dienst der Cavallerie, sondern auch den von der Infanterie verstehen, und vice versa.

Es werden dannenhero diejenigen Generale sich bei Mir am meisten recommandiren, welche sich auf den einen Dienst sowohl, als auf den andern appliciren. Es werden besondere Qualitäten von demjenigen erfordert, welcher das Commando über ein Detachement führen will; ein solcher General muss

1. sich aller Nahrungssorgen wegen seines unterhabenden De-