<187>Dieses sind ohngefähr die Hauptpuncte, welche wegen eines vorkommenden Krieges zu observiren sind; imgleichen dem commandirenden Generale, so viel es sich thun lässet, von des Feindes Mouvements und von dem Zustande der Festung alle acht Tage seinen Bericht abzustatten; damit aber der Bericht dem Feinde nicht nützen könnte wenn er in dessen Hände käme, so muss solches in Chiffre geschehen, welchen er gleich fordern muss und den Ich ihm schicken werde.
Bei einer Blockade ist weiteres auch nichts zu observiren, als dass er einen Officier über die Lebensmittel setzen muss, solche zu repartiren, und sich alle Tage einen Zettel davon muss geben lassen und wohl Acht haben, dass sie gut menagiret werden. Kanonen müssen nicht nach einzelnen Leuten schiessen, sondern kleines Gewehr und Wall-Musketen sind dazu gut genug; es muss nur nicht gelitten werden, dass keiner vom Feinde der Festung zu nahe komme, um solche zu recognosciren. Siehet der Commandant nichts als Husaren und Panduren, so kann er gewiss sein, dass er nicht in Form wird attaquiret werden; siehet er aber Infanterie und Grenadiere, so ist es auf den Ernst angesehen. Wegen der Belagerung, so ist die erste Disposition, die das Innerliche der Festung angehet; dar muss die Garnison in drei Theile eingetheilet werden, um dass eines auf der Wache ist, das zweite ruhet aus, das dritte ist des Nachts auf dem Piquet oder hilft die Kanonen auf die Werke bringen und die Werke, so beschädiget sind, repariren. Alles was Schmiede sind müssen angehalten werden Affuten zu repariren, Waffenschmiede die Gewehre zu repariren; die Bürger müssen mithelfen Faschinen machen, Schanzkörbe machen und den bedeckten Weg mit Schanzkörben zu besetzen; Faschinen müssen in der Menge und kleine Schanzkörbe in Vorrath gemacht werden. Bürgerweiber müssen Charpie machen und Bandagen um die Blessirten zu verbinden; auch können sie mit die Blessirten warten. Alle Arbeit, so nicht unter dem Feuer vom Feinde gemacht wird, müssen die Bürger mitthun; damit schonet der Commandant seine Garnison. Er muss imgleichen die Bürger gebrauchen um Feuer zu löschen, wenn solches durch Bomben in der Stadt auskäme; er muss im bedeckten Wege von Gegend zu Gegend kleine