<211>6.
Die Fourage von den Regimentern Cavallerie, als Ruesch, Langermann, Ruiz und Malachowski muss, so viel solches am Wasser liegt und sonsten wegzutransportiren möglich ist, nach den Gegenden von Wehlau oder dahin, wo Ihr es sonsten am convenablesten finden werdet, transportiret werden.
7.
Die auf dem Königlichen Stutamte befindlichen Pferde müsset Ihr von da weg und weiter zurück in Sicherheit bringen lassen.
8.
Die von Adel und Officiere, so dorten Güter und Mittel haben, könnet Ihr wohl avertiren lassen, dass dieselben ihre besten Effecten und insonderheit ihre baaren Gelder, es sei nach Königsberg oder aber diejenigen, so in den Gegenden nach Marienwerder zu wohnen, nach Danzig, Thorn, Culm und dergleichen Städten sauviren. Sie müssen aber davon zu rechter Zeit avertiret werden, damit solches gleich geschiehet, ehe sie noch einiger Gefahr deshalb exponiret sind.
Alles Vorstehende muss sogleich geschehen, sowie nur der geringste feindliche Einbruch geschiehet, ohne dass Ihr deshalb einige weitere Ordre von Mir darzu erwartet.
Gegeben Potsdam, den 23. Juni 1756.
(L. S.)Friderich.