<241>60.
Man muss nach Ersteigung der höchsten Anhöhe sich zuerst auf dieser festsetzen, bevor der Angriff fortgesetzt werden kann, aber auch mehrere Truppen vorrücken lassen, theils um das gewonnene Terrain zu behaupten, theils um von neuem den Angriff zu unternehmen, ehe der Feind vermögend ist, die ursprüngliche Ordnung wieder herzustellen oder uns frische Streiter entgegen zu setzen.
61.
Die Cavallerie soll in festen Posten niemals in das erste oder zweite Treffen gestellt werden, sondern in den Lägern, in welchen man sich angreifen lassen will, stets in das dritte Treffen zu stehen kommen, um sie jederzeit ausser dem Feuer halten zu können, gegen welches sie sich ihrer Einrichtung nach nicht vertheidigen kann. Ueberdem ist ja die Reiterei vermöge ihrer Geschwindigkeit im Stande, nach Erforderniss der Umstände schnell genug vorzurücken.
62.
Alle Posten, die der Feind etwa angreifen könnte, müssen durch gut angebrachtes Seitenfeuer und durch frische Streiter wohl unterstützt werden; daher darf weder Infanterie noch Cavallerie so dicht an einen Fluss oder an ein Précipice gestellt werden, dass es den ihnen zur Verstärkung zugesandten Truppen, und zur Wiederformirung der in Unordnung gekommenen oder zum Weichen gebrachten, nicht an zur Bewegung gehörigem Räume fehlt.
63.
Wenn in einem zu beginnenden Gefechte der Feind schon anrückt, darf in der Disposition der im Lager stehenden Truppen nichts Wesentliches mehr verändert, wohl aber vorher genau erwogen werden, wo und wie jede Waffe am besten agiren könne. Sind einmal die Truppen gehörig gestellt worden, so muss die getroffene Anordnung während des Anmarsches des