INSTRUCTION FÜR DIE COMMANDEURS DER CAVALLERIE-REGIMENTER, WIE SICH SOLCHE WEGEN DES KLEINEN DIENSTES IN DEN GARNISONEN. DER MANNSZUCHT DES GEMEINEN MANNES, DER SCHARFEN DISCIPLIN, DES EXERCIRENS DER REGIMENTER, GUTEN AUFSICHT UND ZUCHT DER OFFICIERE UND WEGEN DER ÖKONOMIE ZU VERHALTEN HABEN.
I. VOM KLEINEN DIENSTE IN DER GARNISON.
Der Dienst in der Garnison muss sowohl bei Cuirassier-, als Dragoner- und Husaren-Regimentern mit solcher Accuratesse und Attention geschehen, wie es im sechsten Theile des Reglements sehr deutlich vorgeschrieben ist.
Derjenige Cuirassier, Dragoner und Husar, der im Dienst, es sei in Paraden, Wachen, Commando's oder beim Exerciren fehlet oder besoffen ist, über den muss sofort Standrecht gehalten und er ohne Anstand mit zwölfmal Spiessruthenlaufen durch hundert fünfzig Mann bestraft werden.
Die Wachen zu Fusse müssen allem, was im Reglement im neunten Theile, Titel IV. et V., enthalten ist, auf das ponctuelleste nachkommen; der Officier und Unter-Officier, so hierin etwas versieht, muss auf das rigoureuseste nach Beschaffenheit