<66>fänglich friedlich durchzulassen sind, so dass ohngefähr die Hälfte davon durchpassire; inzwischen der Officier die Disposition vorhin dergestalt gemacht haben muss, dass ein Theil seines Commando's geschlossen, mit dem Säbel in der Faust, zum Rückhalte diene, der andere Theil des Commando's aber, mit dem Säbel, Pistolen oder Carabiner, wie sie wollen, die Bedeckung, so der Feind dem Convoi gegeben, attaquire, der dritte Theil aber nichts anders zu thun habe, als die Wagen, Pulverkarren, Pferde, oder was da ist, wegzufahren und damit den Weg voraus nach Hause zu nehmen. Wofern es nicht wohl angehet, dass sie ganze Wagen wegführen können, so müssen sie die Stränge von den Pferden abschneiden, die Pferde fortführen, die Wagen aber zerbrechen oder entzwei schlagen, um sie dem Feinde unbrauchbar zu machen, aber auch alsdann die, so attaquiret haben, sich zurückziehen und in ihrem Rückmärsche diejenigen bedecken müssen, welche die Beute gemacht haben.

Es muss kein Officier von den Husaren jemalen den Feind zu weit verfolgen, indem man allemal gewiss glauben muss, dass der Feind allemal einen Rückhalt hat, wodurch er stärker werden kann als wie diejenigen, so ihn verfolgen; sodann werden auch durch ein hitziges Verfolgen des Feindes die Pferde müde und aus dem Athem gejagt und können also leicht von des Feindes seinem Rückhalle, welcher frische Pferde hat, eingeholet und die Leute sodann zu nichte gehauen werden.

18.

Aus Vorstehendem allem kann ein Oberst oder ein Officier von den Husaren ersehen, wie höchst nöthig es ist, dass sie sich das Land, worin der Krieg geführet wird, möglichstermassen bekannt machen, wozu sie leicht gelangen können, wenn sie sich gute Landkarten anschaffen, fleissig kundschaften, auch Schlächter. Verwalter, Schulzen, Jäger, Schäfer, etc., welche die Wege kennen, zu bekommen suchen, auch oft und fleissig von allen Seiten und um sich herum patrouilliren.

Ueberdem können die Officiere von den Husaren hieraus be-