« <XL>Jahre gedauert hat, u. s. w.; » dagegen liest man in der Zeitschrift: « Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der beinahe zwanzig Jahre gedauert. »

Die Bibliothek des Generalslabes der Armee besitzt (F. Nr. 4) eine anscheinend sehr unzuverlässige Copie dieser Instruction; indess bemerken wir von derselben, dass, ohne Angabe von Ort und Datum, oben bei dem Titel das Jahr 1781 als die Zeit der Abfassung angegeben ist, und dass der bei den oben genannten Ausgaben seltsam unrichtige Satz hier so lautet:« .... der beinahe zwanzig Jahre gedauert. »

Wir haben, in Ermangelung der Original-Handschrift, den frühesten Scharnhornstschen Text, aus dem Neuen Militairischen Journal, copirt und mit dem in der Zeitschrift gegebenen Abdrucke verglichen.

Die Instruction für die Inspecteurs der Infanterie ist gewiss das Gegenstück zu der folgenden Instruction für die Inspecteurs der Cavallerie, vom 5. August 1781.

XXXIV. INSTRUCTION FÜR DIE INSPECTEURS DER CAVALLERIE.

Unser Text dieser Instruction (Potsdam, den 5. August 1781) ist, in Ermangelung eines Original-Exemplars, von W. Försters Geschichte des Königlich Preussischen Ersten Cuirassier-Regiments, S. 334-339, entlehnt.

XXXV. DISPOSITION FÜR DEN GOUVERNEUR ODER COMMANDANTEN DER FESTUNG SCHWEIDNITZ, im Fall sie sollte attaquirt werden.

Den 14. November 1781 hat der König den Militair-Befehlshabern von Breslau, Brieg, Neisse, Cosel, Glatz, Silberberg, Schweidnitz und Glogau neue Dispositionen zur Verteidigung ihrer Plätze gegeben. Diese Schriften sind nach der Oertlichkeit der genannten Festun-