« <XVI>dortigen Gouvernement wohl verwahrlich niedergeleget und asserviret werden. Potsdam, den 13. Februarii 1751. »
Der verstorbene General der Infanterie von Aster, welcher das von dem grossen Könige vollzogene Original-Exemplar der General-Observationes im Festungs-Archive von Neisse eingesehen hatte, war auch der Meinung, dass die vielen Details zur Behandlung des Platzes, z. B. der specielle Gebrauch von sechs und zwanzig Be- und Entwässerungs-Schleusen der Festung, an einen Ingenieur von Profession als Verfasser denken lassen.
Eben so wenig gehört in unsere Sammlung
Friedrichs des Grossen practische Instruction im Festungskriege im Jahre 1752,
ein Aufsatz, der von Louis von Malinowsky « nach zuverlässigen Quellen bearbeitet » und abgedruckt ist in dem Archiv für die Offciere der Königlich Preussichen Artillerie- und Ingenieur-Corps, herausgegeben von Major From und Hauptmann Dr. Meyer, Berlin, 1836, Zweiter Jahrgang, Dritter Band, S. 234-242. Diesem Aufsatze, welcher, vom Oberst Tortel ins Französische übersetzt, im Spectateur militaire, Paris, 1839, Band XXVIII., S. 408-418, unter dem Titel : Instruction pratique donnée en 1752 par Frédéric le Grand sur la guerre de siége, par le lieutenant de Malinonsky Ier, d'apres des sources authentiques, erschienen ist, liegt folgender Anlass zum Grunde. Um den Officieren einen klaren Begriff von den verschiedenen, bei der förmlichen Belagerung eines Platzes vorkommenden Operationen zu verschaffen, wurde, 1752, auf Befehl des Königs, unter Leitung des Oberst-Lieutenants von Balbi, vom Ingenieur-Corps, auf dem Exercir-Platze bei Potsdam eine Angriffsfronte erbaut.a Am 24. Juli, Nachmittags drei Uhr, begab sich der König in die Nähe der zu eröffnenden Tranchéen, woselbst alle in Polsdam anwesende Officiere versammelt waren, und hielt denselben zunächst eine zwar kurze, aber sehr deutliche Instruction, wie und auf welche Art eine Festung angegriffen und vertheidigt werden müsse, und erwähnte zugleich, um sich durch Beispiele deutlich zu machen, mehrerer Fehler, welche verschiedene Commandanten, die Plätze gegen ihn vertheidigt hatten, sich zu Schulden kommen lassen; zugleich wurde bestimmt, dass alle die Arbeiten, welche bei einer wirklichen Belagerung nur des Nachts geschehen müssten, hier am Tage ausgeführt werden sollten, damit ein jeder im Stande wäre, alles mit seinen Augen zu übersehen und
a Siehe Band XXII., S. 331.