420. AN DEN ETATSMINISTER VON ROCHOW, DEN GENERAL-LIEUTENANT VON DOSSOW UND DEN GEHEIMEN RATH VON AUSSEM IN CLEVE.
Breslau, 7. Juli 1741.
Nachdem Wir aus höchst eigner Bewegniss und verschiedenen wichtigen Ursachen, absonderlich aber bei denen itzigen Conjoncturen, allergnädigst resolviret, bei dem in Gottes Händen stehenden tödtlichen Hintritt des Churfürsten zu Pfalz Liebden mitder Euch sonst anbefohlenen Possessionsergreifung in dem Herzogthum Berge vors erste anzustehen und darunter bis auf Unsern anderweitigen gnädigsten Befehl nichts vorgehen zu lassen: als haben wir nöthig gefunden, Euch davon zu benachrichtigen, damit Ihr Euch existente casu gebührend danach verhalten könnet, und mit der Possessionsergreifung, so lange bis Wir desfalls ein anderes zu disponiren gut befunden, stille zu stehen und desfalls nichts zu veranlassen habt.
Ihr werdet dahero Euch darnach eigentlich zu richten, auch Eure Subdelegirte bei diesem Negotio darnach zu instruiren wissen und welchergestalt solches geschehen unterthänigst berichten, im übrigen aber dieses wie alles andre, so diese Sache concerniret, auf das sorgfältigste secretiren.
Friderich.
H. v. Podewils.
Nach dem Concept. Zu Grunde liegt eine dem Minister am 3. Juli im Lager bei Strehlen von dem Könige persönlich gegebene Weisung.
421. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLAU.
Lager bei Strehlen, 7. Juli 1741.
Mein lieber Geheimer Etatsminister von Podewils. Der Soupçon welchen Ihr in Eurem Schreiben vom 7. d. wegen des von dem v. Keller erhaltenen Schreibens habet, wird bei Mirdurch anliegende Relation des v. Plotho bestärket.1 Ihr sollet deshalb den Valory über dieses Sujet besprechen, und ihm davon soviel als Ihr es nöthig findet eröffnen, auch vernehmen, welchergestalt er sich darüber expliciren wird. Es wird auch nöthig sein, dass gedachter Valory sofort an den Maréchal von Belle-Isle sowohl als an den Churfürsten von Bayern schicke und vernehme, warum dieselbe nach denen von ersterem gegebenen Versicherungen noch nicht agiren, und dass solchesauf das schleunigste geschehen möchte. Da aber bei obermeldten Umständen es nicht fehlen kann, dass man nicht jeden Schritt des Valory observire, so habt Ihr denselben zu ersuchen, solche Briefe nicht anders als
1 Plotho berichtet, Hannover 2. Juli, dass der würtembergische Gesandte v. Keller ihmgesagt, man glaube die Gewissheit vom Abschluss eines Vertrages zwischen Preussen und Frankreich zu haben. Vergl. Droysen V, 1, 291.