<316>besorgen. Was die Punkte anlanget, so wegen der Kaiserwahl zu begehren sein möchten, so approbire Ich solche sämmtlich, ausser denen, so in§ 7 und 11 angeführet worden, von welchen Ich des Sentiments bin, dass solche Mir nicht helfen, wohl aber die katholische Partei beunruhigenund aigriren würden,1 folglich es besser sein werde, alles darunter nur in statu quo zu lassen. Ich bin etc.

F.

P.S. Da Ich Euch auch hierbei ein Schreiben an den Cardinal und an den p. Valory adressire, so sende Ich Euch zugleich die Abschrift von beiden, welche Euch mit zur Instruction dienen kann. Das Originalschreiben des Cardinals folget gleichfalls hierbei.

Nach der Ausfertigung.


478. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BRESLAU.

Lager bei Reichenbach, 29. August 1741.

Mein lieber Geheimer Etatsminister von Podewils. Ich sende an Euch hierbei dasjenige, so der v. Plotho wegen der von des Königs von Engelland Majestät und dem hannöverischen Ministerio an ihn gethanen Proposition an Mich durch einen expressen Courier gelangen lassen. Da es nun nöthig sein wird, darauf zu antworten, so will Ich, dass Ihr solche Antwort in sehr polien, modesten und verbindlichen Terminis nachstehender Massen aufsetzen und Mir sodann solche zur Unterschrift einsenden sollet:

Dass nämlich Mir des Königs Versicherung von seiner Freundschaft und die dabei gebrauchte recht tendre Ausdrücke höchst werth und angenehm wâäen, und Ich solche auf alle nur möglichste Weise hochschätzen und cultiviren, dabei auch die Verwandtschaft, wodurch Wir auf so viele Art mit einanderverbunden wären, nie aus dem Gemüthe lassen würde. Ich nähme es auch mit vieler Dankersinnigkeit an, dass des Königs von Engelland Majestät Mir den ruhigen Besitz von der ganzen Niederschlesie inclusive Breslau so nachdrücklich und mit Dero ganzen Force zu garantiren übernehmen wollten. Soviel aber Dero Propositiones betreffen, so hätte solche sehr ernstlich überleget, hätte aber gefunden, dass wenn des Königs Majestät die Beschaffenheit Meiner jetzigen Umstände recht einzusehen geruhenwollten, Sie nach Dero Penetration selbsten einsehen können, dass wegen der Umstände, worin



1 § 7 der von Podewils vorgelegten „Specification derjenigen Punkte, so von einem Candidaten zur kaiserlichen Dignitat begehret werden konnen“ : „dass bei der dem Königl. Churhause zugestandenen Praesentationeines reformirten Reichshofrathes die Restriction abzustelien, dass er in den Angelegenheiten des Königl. Hauses nicht abtreten dürfe.“ — §11: „Denen Reformirten in der Stadt Frankfurt am Main und in Hamburg das freie Religionsexercitium, wie in andern Reichsstädten evangelischer Nation geschiehet, zu verstatten, und beide Städte dahin durch kaiserliche Autorität anzuhalten, dass selbige sich solchem nicht ferner widersetzen mögen.“