<353>schlesien, benebst dem Fürstenthurn Münsterberg, auch dem Fürstenthum und der Stadt Neisse bis an den Neissfluss und der dazu zu legenden aufbeiliegender Karte sub A von Mir Selbst gezeichneten Lisière réciproquement auf das bündigste und wider Jedermann garantiret werde, sodass solcher Gestalt auf jener Seite der Oder der kleine Fluss die Brinnitz genannt, auf dieser Seite der Oder aber, von dem Orte Schurgast und seiner Feldflur an (als welcher Ort Mir verbleiben muss) und so weiter längst der Neisse herunter bis an die münsterbergische Grenze, der Neissfluss inclusive der von Mir gezeichneten Lisière hinfüro die Grenzezwischen Nieder-und Oberschlesien constituiren müsse.

Von dem Tractat und denen geschlossenen Préliminair-Articuln nebst dem Article séparé et secret wird Euch der Maréchal de Belle Isle Communication thun; Euch aber befehle Ich, dass Ihr solchem Tractät in Meinem Namen accediren und die Accessionsacte bis zu Meiner Ratificationunterschreiben sollet, zu welchem Ende Jhr, um die Sache im geringsten nicht aufzuhalten, vorläufig anliegendes Pleinpouvoir erhaltet, welches hiernächst und wann es desideriret werden sollte, mit einer andern Euch fördersamst zuzusendenden solennen Vollmacht ausgewechselt werden kann. Mein Wille ist auch, dass Ihr in dieser Sache in allen und jeden Stiicken mit dem Maréchal de Belle-Isle de concert gehen, und Euch, insoweit solches dieser Meiner Ordre nicht entgegen laufet, dessen Gutfinden conformiren sollet. Ihr müsset auch gedachtem Maréchal von dieser Ordre sogleich Communication thun, Mir aber von allem Euren Bericht demnächst erstatten. Ich bin etc.

F.

P.S.

Da Ich auch aus verschiedenen Umständen urtheilen muss, ob stehe der Maréchal de Belle-Isle in den Gedanken, als gehore eigentlich das Münsterbergische nebst dem Grottkauischen oder Neissischen nicht zu Niederschlesien, und dass man dahero ein übriges thäte, wenn man Mir das Münsterbergische nebst dem District vom Neissischen bis an den Neissefluss zustände, so habe Ich nicht anstehen wollen, Euch zu Eurer Information anliegendes Promemoria von dem eigentlichen und wahren Unterschiede des Niederschlesiens von Oberschlesien, und was wirklich zu einem jeden gehöret, zuzusenden. Es ist dieses Promemoria um so viel gegründeter als solches aus den Actis, Landescatastris und andern Nachrichtendes schlesischen Obersteueramtes genommen worden, und wenn es erfordert wird, jedesmal daraus unumstösslich erwiesen und vereficiret werden kann. Ihr werdet dem Maréchal de Belle-Isle sowohl, als wo es sonsten nöthig ist, daraus zu überzeugen suchen, dass wenn Ich mit dem District bis an der Neisse, inclusive der Stadt Neisse und der von Mir marquirten Lisière zufrieden bin, Ich solches lediglich aus Moderation und um die gemeine Sache nicht aufzuhalten thue, sonsten Ich nach allen Rechten und Umständen das ge-