2. AN DEN MAJOR VON KALKREUTH UND DEN RATH HOMFELD IN EMBDEN.

Berlin, 7. Juni 1740.

„Wir haben allergnädigst resolviret und gut gefunden, dass die Arrangements und Einrichtungen, welche Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät wegen der ostfriesischen eventuellen Possessionsergreifung hiebevor gemachet haben, subsistiren und, wann nach Gottes Willen der Fall des fürstlich ostfriesischen Mannesstammes sich begiebet, durch Euch bewerkstelliget und ausgeführet werden sollen.“

Kalkreuth und Homfeld erhalten eine neue Vollmacht; Patente für den Fallder Besitzergreifung werden ihnen demnächst zugehen.

„Es wird Euch hiebei das Secretum nochmals recommandiret und eingebunden; und damit Wir von Eurer Treue, Fleiss und Verschwiegenheit desto mehr versichert sein mögen, so habt Ihr an Uns ebendenselben Eid, welchen Ihr an Unsers Hochseligen Herrn Vaters Majestät geleistet, abzustatten und denselben von Eurer Hand geschrieben und unterschrieben, auch mit Eurem Insiegel bestärket, allerunterthänigst einzusenden.“

Friderich.

A. B. Borcke. H. v. Podewils. Thulemeier.

Auszug aus der Ausfertigung.