219. AN DEN ETATSMINISTER VON PODEWILS IN BERLIN.
König August III. von Polen antwortet, Dresden 17. December, auf des Königs Rundschreiben vom 13. December154-1 mit der Mittheilung von dem Einmarsch in Schlesien: „. . . . Wir können aber nicht aber nicht bergen, dass Wir nach derjenigen Vorsorge, die Uns als dermaligem Reichsvicario vor Erhaltung eines ungestörten Frieden- und Ruhestands Amts halber mit oblieget, sehnlich wünschen, dass Ew. Maj. zu Occupirung und Besitznehmung besagten Herzogthums oder auch nur eines und des andern Orts nicht zu verschreiten sich gefallen lassen wollten.“ 154-2 | Herrndorf, 23. Dec. 1740. Die Vicariatsqualität muss dem offerirten gemeinsamen Concert nicht widersprechen, sonsten wird eine Contradiction daraus. |
Mündliche Resolution.154-3 Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.
154-1 Vergl. oben S. 141 Anm.
154-2 Gedruckt Heldengeschichte Friedrichs II, I. 506.
154-3 Ein Kanzleischreiben an König August III. vom 27. Dec., das demgemäss im Ministerium für den König entworfen wird, bezieht sich lediglich und ganz allgemein auf die in dem Schreiben vom 13. Dec. enthaltenen Motive, während die Befremdung über Chursachsens Hinweis auf seine Vicariatspflichten in einem Erlass an Graf Finckenstein vom 27. December Ausdruck findet.