420. AN DEN ETATSMINISTER VON ROCHOW, DEN GENERAL-LIEUTENANT VON DOSSOW UND DEN GEHEIMEN RATH VON AUSSEM IN CLEVE.
Breslau, 7. Juli 1741.
Nachdem Wir aus höchst eigner Bewegniss und verschiedenen wichtigen Ursachen, absonderlich aber bei denen itzigen Conjoncturen, allergnädigst resolviret, bei dem in Gottes Händen stehenden tödtlichen Hintritt des Churfürsten zu Pfalz Liebden mitder Euch sonst anbefohlenen Possessionsergreifung in dem Herzogthum Berge vors erste anzustehen und darunter bis auf Unsern anderweitigen gnädigsten Befehl nichts vorgehen zu lassen: als haben wir nöthig gefunden, Euch davon zu benachrichtigen, damit Ihr Euch existente casu gebührend danach verhalten könnet, und mit der Possessionsergreifung, so lange bis Wir desfalls ein anderes zu disponiren gut befunden, stille zu stehen und desfalls nichts zu veranlassen habt.
Ihr werdet dahero Euch darnach eigentlich zu richten, auch Eure Subdelegirte bei diesem Negotio darnach zu instruiren wissen und welchergestalt solches geschehen unterthänigst berichten, im übrigen aber dieses wie alles andre, so diese Sache concerniret, auf das sorgfältigste secretiren.
Friderich.
H. v. Podewils.
Nach dem Concept. Zu Grunde liegt eine dem Minister am 3. Juli im Lager bei Strehlen von dem Könige persönlich gegebene Weisung.