<253> veränderlich wäre und dasjenige, worüber man vorhin längstens conveniret sei, nachher von neuem in Zweifel ziehen und in Bewegung bringen wolle.1 Bekannt genug sei es, dass Se. Königl. Majestät von Anfang dieser Negociation her sowohl durch den seligen Herrn von Dewitz als nachher gleich durch den p. von Fürst declariren, auch beide positivement dahin instruiren lassen,2 dass die Negociation wegen eines zu convenirenden Tarifs mit der von den schlesischen Schulden wegen zu gleichen Schritten geschehen und beide nicht separiret, sondern eine mit der andern auf einmal tractiret und geendiget werden müssten. Sowie die schlesische Schuldensache einen Articul vom Friedenstractat ausmache, so sei der Status quo und ein zu convenirender Commercientractat gleichmässig ein Articul von dem Friedenstractat, weshalb man dann auch vorhin zu Wien an beiden Sachen zugleich gearbeitet habe. Es solle demnach der von Fürst nachdrücklich erinnert werden, darunter nicht von seinen Instructionen abzugehen und sich induciren zu lassen, wegen der Schuldensachen etwas vorzunehmen, wann die wegen des Commercii nicht zugleich tractiret und beide finalisiret würden, widrigenfalls Se. Königl. Majestät ihn darunter Schlechterdinges desavouiren würden. Wann auch wienerscherseits man auf diejenige Aeusserungen, so er in seinem Berichte desfalls meldet, bestehen wolle, so solle er alsdenn nur ohnverholen sagen, dass, wenn sie es auf den Fuss nehmen wollen, er bald Ordre bekommen würde, sich zu retiriren.

Was auch das neue wienerscherseits gemachte Incident anbetreffe, wegen vorläufiger Bezahlung derer Interessen von denen zu convenirenden jederseitigen Capitalien, so wären Se. Königl. Majestät nicht intentioniret, dem wienerschen Hofe etwas vorzuschreiben, als Sie Sich darunter gleichfalls was vorschreiben lassen wollen, wie dann die Erwägung dergleichen neuen Incidentien, ehe man einmal in beiden Hauptsachen zu einigem Schluss gekommen, keine gute Opinion von der wahren Intention, etwas mit Bestand zu schliessen, geben könne.

Welches also Ew. Excellenz schuldigst zu melden nicht ermangeln sollen.

Uebrigens ist heute ein Bericht an des Königs Majestät von des Herrn von Massow Excellenz, verschiedene Umstände wegen des Tarifs betreffend, eingelaufen, wegen welches, wann des Königs Majestät solchen gesehen, und darauf resolviret haben werden, Ew. Excellenz ein näheres zu melden mir die Freiheit nehmen werde.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



1 Vergl. S. 231. -

2 Vergl. Bd. VIII, 263. 276. 410. 442; IX, 323.