<374> Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen zu einer wahren Zufriedenheit diejenige Bereitwilligkeit und Eifer, womit Ihro Majestät die Römische Kaiserin-Königin geruhet haben, mittelst gedachter Declaration zu versprechen, dass im Fall die chur-hannöverische und chur-sächsische Länder von des Königs in Preussen Majestät feindlich angegriffen würden, Höchstdieselben sich nicht blosserdings in die bundsmässige Hilfe zu beschränken, sondern vielmehr dem angegriffenen Theil einen solchen Beistand, der nach Beschaffenheit der Zeit und der Umstände zureichend sein wird, das entzündete Kriegsfeuer bei seinem ersten Ausbruch zu ersticken, wirklich zu leisten entschlossen sind.
Da Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen die gute Sache mit einem gleichmässigen Eifer beherzigen und sich zu einem wahren Vergnügen setzen, Allerhöchstdero hierüber hegende aufrichtige Gesinnungen auch in der That zeigen zu können, so haben Ihro Kaiserl. Majestät dem dahier vorseienden Königlich grossbritannischen Herrn Envoyé extraordinaire von Guy Dickens versichern lassen, dass, daferne die churhannöverische Lande von des Königs in Preussen Majestät angegriffen werden würden, Allerhöchstdieselben sodann nicht entstehen würden, alles äusserste zur Abbeugung der Gefahr, womit etwan gedachte Lande bedrohet werden möchten, anzuwenden und dem König in Preussen, wann es nur möglich, in seiner unersättlichen Lust, sich durch fremde Güter zu bereichern, Maass und Ziel zu setzen. Damit man aber desto besser im Stande und in der Nähe sein könne, die Hilfe, sobald der Vorfall selbige erheischen möchte, zu leisten, so haben Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen bereits zu befehlen geruhet, ein Corps von 60,000 Mann regulären Truppen nach Livland marschiren zu lassen, halten selbiges auch wirklich daselbst in dem marschfertigen Stande, ausser die Cosaquen und andere leichte Truppen, deren Anzahl ebenfalls beträchtlich ist.
Gleichwie die Neigung beider Kaiserlichen Höfe mit ihren gemeinsamen und reciproquen Intérêts vollkommen übereinstimmen, und Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen den festen Entschluss hegen, alle mit Dero Alliirten vorwaltende Bündnisse, insbesondere aber diejenigen, welche Sie mit der Römischen Kaiserin-Königin Majestät mittelst des anno 1746 geschlossenen Tractats und dessen separaten und secreten Articuln ergriffen haben, heilig zu erfüllen, so bleibet auch gar kein Zweifel übrig, es werden Ihro Majestät die Römische Kaiserin-Königin sich nicht abgeneigt finden lassen, zum Besten der gemeinsamen Sache noch ausdrücklich declariren zu lassen, dass, daferne Ihro Kaiserl. Majestät von allen Reussen von dem König in Preussen oder von wem es sonst auch sein wolle, in Betracht derjenigen Hülfe, die Sie des Königs von Grossbritannien Majestät wie Churfürsten von Hannover zu geben Sich anheischig gemacht, angegriffen werden sollten, Ihro Majestät die Römische Kaiserin-Königin sothanen Angriff für den casum fderis besagten Tractats von anno 1746 anerkennen und alle die mittelst des-