„<398> Köln, von Bayern und von Pfalz noch nicht darin entriren und scheuen das Kriegesfeuer; hingegen der Churfürst von Mainz ist so bereit als hitzig, um die andere zu animiren … Es soll auch der wienersche Hof den königlich französischen selbst animiren, die hannoversche Lande anzugreifen, und es bestätiget sich solches, wenn sich der kaiserliche Concommissarius, Graf von Seydewitz, letztlich gegen einen sicheren Gesandten vernehmen lassen, wie es zwischen Engelland und Frankreich bereits zum Frieden würde gekommen sein, wenn der König in Frankreich des Königs in Engelland teutsche Staaten ehender angegriffen und sodann der Kaiser und Stände des Reichs die Krön Engelland hätten nöthigen und bewegen können, billige Vergleichsvorschläge anzunehmen, wie es dann hierzu noch kommen müsste und würde, mithin durch Ew. Königl. Majestät geschlossene Neutralitätsconvention der Sache mehr geschadet und dem teutschen Reich kein weiterer Vortheil geschehen wäre, als dass der Krieg einige Monate länger aufgehalten, dagegen aber vielleicht von längerer Dauer als vorher sein würde. Dass indessen der wienersche Hof alle Gelegenheit zum Fliedensbruch mit Ew. Königl. Majestät hervorsuchen und sich zu Nutz machen wolle, solches äussert sich auch bei denen Werbungsdiffferenzien mit dem Herzog von Mecklenburg, da die hiesige kaiserliche Minister sich alle Mühe geben müssen, dahin einzulenken, dass von gesammtem Reich dem Kaiser als obristem Richter der Auftrag geschehe, Ew. Königl. Majestät zu Abstellung der Beschwerden und Satisfactionsgebung mit allem erforderlichen Nachdruck zu nöthigen,1 und wobei ganz deutlich pro ratione angeführet wird, weil die Stände des Reichs dessen nicht gerne sich unterziehen würden, auch dazu nicht mächtig genug wären.“
Berlin, 10. Juni 1756.
Ew. Excellenz danke unterthänig vor die gnädige Communication derer gestern erhaltenen Déchiffrés, so in einliegendem mit Sr. Königl. Majestät Petschaft versiegeltem Paquet schuldigst remittire.
Wegen der Plotho'schen Dépêche melde gehorsamst, wie des Königs Majestät wollen, dass demselben darauf geantwortet werden soll, dass er mit denen dortigen englischen und hannoverschen Ministern in guter Intelligence stehen und vertraulich communiciren solle, und dass zugleich aus dem hiesigen Departement derer auswärtigen Affairen an das hannöversche Ministère zu schreiben sei,2 wie man hoffte, es werde die ihrigen wieder dahin instruiren, damit diese mit Sr. Königl. Majestät Minister mit aller Intimité umgehen. Wenn übrigens die Oesterreicher dorten fanfaronnireten, so solle er wieder Fanfaronnades machen und wie jene grosssprechen, damit das Public nicht glaube, noch die Impression bekomme, als Hesse man sich intimidiren.
Was sonst des Königs Majestät bei Gelegenheit des mecklenburgischen Notificationsschreibens vom Absterben des Herzogs resolviret haben,3 deshalb beziehe mich auf dasjenige, so des Herrn Grafen von Podewils Excellenz an Ew. Excellenz zu überschreiben Sich vorbehalten haben.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
1 Vergl. S. 292.
2 Demgemäss Ministerialerlass, d. d. Berlin 12. Juni.
3 Vergl. Nr. 7556.