7203. AN DEN OBERST VON DER GOLTZ IN HALLE.

Berlin, 18. Januar 1756.

Mein lieber Obrister von Golz. Da Ich aus Eurem unter dem 15. dieses an Mich erstatteten Bericht mit mehrern ersehen habe, was Ihr von dem fernem Erfolg Eurer Commission zu Halle an Mich umständlich gemeldet, so ertheile Ich Euch darauf in Antwort, wie Ich dahingestellet sein lassen muss, aus was Ursachen die sächsischen Commissarii statt des vorhin bezeigten grossen Empressements, zu Treffung eines Commercientractats zu kommen, jetzo so viele Indifférence deshalb blicken lassen,41-2 und ob solches wegen des neuen Weges durch das Braunschweigsche — welchen man Mir jedoch noch beständighin als impraticable zu sein angiebet41-3 — oder sonst aus andern Ursachen geschehe. Dannenhero Ihr dann nebst denen übrigen Commissarien eine gleichmassige Indifférence simuliren und sehen müsset, ob es denenselben darunter Ernst sei oder sie dergleichen nur affectiren, um dadurch bessere Conditiones zu erhalten.

Inzwischen, so viel die von Euch angeführte Punkte anbetrifft, da dienet Euch darauf zur Resolution, dass, was zuforderst das von ihnen prätendirte freie mutuelle Commercium mit denen Parchenten anbetrifft, Ich dazu Meine Genehmhaltung nicht geben kann und solches schlechterdings nicht angehet, welches Ich Euch dann auch wegen derer weissen und gedruckten Zitze, Kattune, Romales und baumwollenen Tüchern in Antwort geben muss, da bekanntermaassen solche, so viel nämlich die ausländischen anbetrifft, überhaupt und schon von Meines verstorbenen Vaters Majestät Zeiten her in allen Meinen Landen zum Gebrauch gänzlich verboten gewesen und noch seind, so dass nur allein dasjenige, so davon in hiesigen Landen fabriciret wird, zur Consumtion frei bleibet. Und da überdem von allen vorstehenden nichts im Sächsischen fabriciret, sondern nur von auswärtig dahin gebracht wird, so sehe Ich auch keine rechtschaffene Ursache ein, warum dortigerseits man der<42>gleichen zum Schaden Meiner Lande und zur Avantage fremder Nationen prätendiren könne oder wolle.

Was die Leinwandte und Tischzeuge angehet, so wird man sich darüber noch eher mit einander verstehen und die Entrée dieser Arten von sächsischen Manufacturen statthaben können. Ich bin auch wegen der Fürstengutsfreiheit zufrieden, dass es damit auf den Fuss der ehemaligen Convention42-1 fernerhin bleibe.

Wegen der Parification des Transitoimpostes müsset Ihr Euch zuforderst klar expliciren, bevor Ich Mich deshalb decidiren kann.

Dass aber die clevischen und mindenschen Provinzien, und zwar auf die Art, wie Ihr meldet, in den neuen Tractat mit includiret werden, davon will Ich zufrieden sein.42-2

Was die Münzen angehet,42-3 da ist alles, was Ich thun kann, dass Ich ihnen Meinen Münzfuss communiciren will, die übrigen Einrichtungen und Verfassungen Meiner Münzhäuser aber gehen ihnen gar nicht an, daher Ihr Euch auch darauf nicht einlassen müsset, da ihnen alles weitere hierunter indifferent sein kann.

Uebrigens muss Ich fast aus allen von Euch sonst angeführten Umständen concludiren, als ob es des Königs von Polen Majestät oder vielmehr dessen Hofes Ernst nicht sei, sich zu einem billigen Commercientractat verstehen zu wollen. Indess Ihr sehen sollet, wie weit Ihr mit denen sächsischen Commissarien in Conformität vorstehender Meiner Euch ertheilten Resolutionen kommen könnet. Sollte alsdann kein Mittel übrig seind, dass wir uns mit einander verstehen können, so bleibt es bei der letztern vorigen Verfassung und wird wegen eines neuen Commercientractats vor dieses Mal nichts ausgerichtet. Ich bin Euer wohlaffectionirter König

Friderich.

Nach der Ausfertigung.



41-2 Vergl. S. 23.

41-3 Bd. XI, 202.

42-1 Convention vom 26. August 1721 und vom 6. December 1727.

42-2 Vergl. Bd. XI, 403.

42-3 Vergl. Bd. XI, 352.