7224. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Berlin, 28. Januar 1756.

Es haben Se. Königl. Majestät heute befohlen, wie an Dero Minister an auswärtigen Höfen, und zwar denen zu Wien, zu Dresden, zu Stockholm, zu Kopenhagen, desgleichen den Secrétaire Benoît, auch an denen kleineren Residenten oder Agenten in denen Städten des römischen Reiches59-1 per circulare geschrieben und denenselben bekannt gemachet werden solle, wie dass Höchstdieselbe, um Teutschland in Ruhe zu erhalten, Sich mit der Krone Engelland über eine Convention de Neutralité von Teutschland, so lange der jetzige Krieg zwischen Frankreich und Engelland dauren würde, [concertiret], um dadurch das teutsche Vaterland bei denen entstandenen Troublen in Ruhe und Friede zu erhalten; jedoch gehe solches nur pur und alleine die Neutralité von Teutschland und diesen Krieg an und hindere nicht die anderen Verbündnisse, welche Se. Königl. Majestät sonsten mit der Krone Frankreich hätten. Hierbei sollte denen Ministern und Residenten aufgegeben werden, dieses sich nur zu ihrer eigenen Direction dahin dienen zu lassen, dass sie weder solches Rescript communiciren, noch jemandem Abschrift oder Extract davon geben, vielmehr, so lange ihnen nicht von solcher [Convention] etwas gesaget oder gesprochen werden würde, sie sich darunter geschlossen halten und nichts davon sagen, wenn man sie aber darüber besprechen würde, alsdenn auf die in dem Rescript vorgeschriebene Art expliciren sollten.

Was den Herrn von Klinggräffen zu Wien und den von Maltzahn zu Dresden anbetrifft, da bin ich von des Königs Majestät befehliget worden, solches selbst zu expediren und zu besorgen.59-2 Was aber unter andern den Benoît angehet, da wollen Se. Königl. Majestät, dass derselbe darüber insonderheit mit dahin instruiret werden soli, dass er hiernächst und wenn die Convention seines Ortes eclatiren wird, dem<60> Kronfeldherrn60-1 darüber umständlich schreiben und gegen solchen bestens releviren soll, wie des Königs Majestät bei Schliessung der Neutralité vor Teutschland insonderheit Dero Rücksicht darauf genommen, dass die Republik Polen dadurch von einem beschwerlichen Durchmarsch derer russischen Truppen60-2 befreiet und alle daher auf erstere gefallene Inconvenienzien vermieden werden möchten, welchem er die oberwähnte Versicherung hinzufügen solle, dass solches die anderen Verbündnisse Sr. Königl. Majestät mit Frankreich nicht hindere.

Des Königs Majestät vermeinen übrigens, dass diese Rescripte wohl um so eher auszufertigen sein würden, weilen doch die Engelländer die Convention, sobald die Auswechselung derer Ratificationen geschehen, public machen wollten, und also es nöthig sei, dass Dero Minister und Residenten sodann instruiret wären, wie sie sich darüber zu expliciren hätten, wenn sie darüber besprochen werden würden.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



59-1 Demgemäss erfolgen Ministerialerlasse, d. d. Berlin 31. Januar, an Benoît, Häseler, Hellen, Solms, und weiter, d. d. Berlin 3. Februar, an Hecht in Hamburg, Ammon in Köln, Freytag in Frankfurt, Avenarius in Mühlhausen, Buirette in Nürnberg, Bachhoff von Echt in Gotha, Müller in Ulm.

59-2 Vergl. Nr. 7232. 7233.

60-1 Branicki.

60-2 Vergl. Bd. XI, 269. 270.