7341. AN DEN OBERST VON DER GOLTZ IN HALLE.
Potsdam, 10. März 1756.
Nachdem Ich den Einhalt Eures Berichtes vom 6. dieses mit mehrerm ersehen habe, so ertheile Ich Euch darauf in Antwort, dass, so viel den von denen sächsischen Commissarien Euch angezeigten Vorfall anbetrifft, Ich in Consideration der sächsischerseits bezeigten Facilité, die zu Neumark und Markröhlitz angehaltene berlinsche Kaufmannsgüter wiederum frei und ohne einige fernere Weitläuftigkeit<183> loszugeben, — resolviret, auch zugleich der neumarkschen Kammer positive aufgegeben habe, [dass] die zweien sächsischen Tuchmachern zu Cottbus wegen nicht erlegter Transitoimposten angehaltene Waaren sofort und sonder einige fernere Weitläuftigkeit noch Strafe wiederum frei und losgegeben werden sollen.
Was übrigens die sonst von Euch angeführten Umstände betrifft, warum man sächsischerseits so grosse Bedenklichkeiten und Difficultäten findet, den leipziger Strassenzwang in Egard Meiner handelnden Unterthanen abzuschaffen, da muss Ich solches an seinen Ort gestellet sein lassen, warum man solchen Strassenzwang in Absicht auf einige interessirte leipziger Kaufleute dem bono publico und dem mutuellen guten Commercio zwischen Meinen und den sächsischen Landen zu präferiren vermeinet, da doch die nothwendige Folge davon ist, dass Ich also auch Meinerseits die gegen solchen von Mir nie erkannten, noch jemalen rechtlich dargethanen Strassenzwang par représaille gelegte Imposten gegen die sächsischen Unterthanen continuiren lassen muss; wie Ihr Euch dann bei solcher Gelegenheit desjenigen, was Ich Euch bei Eurer ehemaligen Anwesenheit allhier mündlich gesaget habe, erinnern werdet, dass nämlich Ich bei Erneuerung oder Errichtung einer Convention mit Sachsen eine vollkommene Parität mit denen Imposten zwischen Meinen und denen sächsischen Unterthanen halten würde und erstere gegen die letztere nicht prägraviren lassen könne.
Was sonsten die sächsische Commissarien auf Meine Euch letzthin zugesandte Erklärung183-1 antworten und vor Propositions thun werden, solches habt Ihr anzuhören und nöthigenfalls davon zu berichten. Nur erinnere Ich Euch hierbei noch desjenigen, so Ich Euch gleichfalls mündlich gesaget, dass, da wir unsererseits bei allen mit denen Sachsen gehabten Commercienconventionen und Negociationen so ofte und so schändlich betrogen worden, solches vor dieses Mal und gegenwärtig absolument nicht geschehen müsse.
Friderich.
Nach dem Concept.
183-1 Vergl. Nr. 7312 S. 155.