7412. AN DEN LANDGRAFEN VON HESSEN-CASSEL IN CASSEL.

Potsdam, 10. April 1756.

Durchlauchtigster Fürst, freundlich geliebter Vetter. Ew. Durchlaucht an Mich unter dem 6. dieses Monates erlassenes, freundvetterliches Schreiben, so Mir gestern richtig zugekommen, hat Mir ein ohnendhches Vergnügen gemachet, als Ich daraus ersehen, wie Mein Genehmhalten zu dem vorhabenden Séjour zu Berlin Dero Erbprinzen Liebden251-4 Deroselben zu einer besonderen Consolation und Zufrieden<252>heit dienen wollen.252-1 Ew. Durchlaucht kennen Meine gegen Dieselbe hegende beständige ohnverbrüchliche Hochachtung und Freundschaft, in Absicht derer Ich Mich dann ganz gerne von Dero Herr Sohn Liebden bei erwähntem Séjour chargiren und Deroselben solches nach Möglichkeit angenehm und nützlich zu machen suchen werde, ob Ich schon aus Ew. Durchlaucht bereits bekannten Ursachen nicht in Abrede sein kann, wie Ich solches lediglich aus personnellem Égard vor Ew. Durchlaucht und um Deroselben sonst weiter besorglichen Chagrin zu verhüten, übernehme und ausserdem Mich dazu nicht engagiret haben würde. Inzwischen Ich gegen Ew. Durchlaucht alle Meine Danknehmigkeit wegen Dero darunter gegen Mich gesetzten besonderen Vertrauens zu bezeigen nicht ermangeln und zugleich die Versicherung von Meiner beständigsten Freundschaft wiederholen wollen, mit welcher Ich jedesmal bin Ew. Durchlaucht freundwilliger Vetter

Friderich.

Nach dem Concept.



251-4 Die Einwilligung des Königs war dem Landgrafen mündlich durch die Prinzessin Heinrich übermittelt worden. Vergl. S. 212 Anm. 1.

252-1 Ueber den Inhalt des Schreibens des Landgrafen vergl. auch Nr. 7413.