7518. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN BERLIN.

Potsdam, 24. Mai 1756.

Ich habe Eure beide Schreiben vom 23. dieses zusammen richtig erhalten und aus deren letzterem ersehen, wie vermuthlich von übel intentionirten Leuten des Erbprinzen von Hessen-Cassel Liebden fälschlich insinuiret werden wollen, als ob das von Mir Deroselben zugedachte jetzige Salmuthsche Regiment353-2 ein simples Garnisonregiment, so die Uniforme von Invaliden habe und darunter auch von denen andern Regimentern zu Wesel sich distinguiret, mithin ein Invalidenregiment wäre.

Ihr könnet gedachtes Erbprinzen Liebden von Meinetwegen versichern, wie gar sehr Ich davon entfernet wäre, jemalen den Gedanken gehabt zu haben, Dieselbe auf dergleichen Art, als solches Deroselben insinuiret werden wollen, zu humiliiren, vielmehr habt Ihr des Erbprinzen Liebden zu bedeuten, dass erwähntes Regiment kein Garnisonregiment, am allerwenigsten aber ein Corps Invaliden sei, noch von Mir jemalen davor genommen und angesehen würde; dass zwar solches bisher, da es noch in einem Bataillon bestanden, ein Gamisonbataillon gewesen sei, dass aber eben deswegen Ich solches mit einem Bataillon augmentiren würde, damit es auf den Fuss eines ordentlichen Regiments ge<354>setzet werde, und niemalen ein Garnisonregiment heissen würde, dass ferner dasselbe auch seine neue Uniforme bekäme, auf denselben Fuss wie die Regimenter von Dossow, Jungken und Wied, als wovon der Generallieutenant von Massow des Erbprinzen Liebden die neue Officierprobemundirung auf Dero Verlangen vorzeigen könne, und dass, wann Dieselbe gegen den 15. des kommenden Monates Juni, als da es auf den Fuss von 2 Bataillons formiret würde, es in Wesel sehen wollten, Sie alles so finden würden, wie Ich es Deroselben hier declarirte. Sonsten nähme Ich das Regiment auf keinen Fuss vom Garnisonregiment, indem dasselbe in Kriegeszeiten nach Erforderniss derer Umstände sowohl wie andere Regimenter würde marschiren müssen, und dass ausser diesem allen der Character vom Generallieutenant bei Meiner Armee, so des Erbprinzen Liebden bekämen, mit sich führe, dass Dieselbe in Kriegeszeiten denen Campagnen mit beiwohneten.

Dass übrigens Deroselben die Idee, dass dieses Regiment zeither auf den Fuss eines Garnisonbataillons gestanden, nicht revoltiren noch befremden möchte, da vorhin bereits viele Regimenter Meiner Armee auf denselben Fuss gewesen und aus Garnisonregimentern zu ordentlichen Regimentern geworden wären, davon Ihr gedachtes Erbprinzen Liebden die Exempel von dem Kalckstein'schen, ehmaligen Feldmarschall Jeetze'- schen, jetzo Blanckensee'schen, Borcke'schen, Treskow'schen, Fouqué'schen, Kalsow'schen, Brandes'schen p. allegiren könnet, als welche alle vorhin Garnisonregimenter gewesen und nach und nach auf den Fuss von ordentlichen Feldregimentern gebracht worden.

Im übrigen deferire Ich dem Verlangen des Erbprinzen Liebden nebst der Survivance des Gouvernements zu Wesel mit Plaisir den Character als Vicegouverneur und werde Deroselben in allen Gelegenheiten Meine Consideration und Estime zu bezeigen nicht ermangeln.

Was endlich die zwischen des Erbprinzen Durchlaucht und Euch verabredete und Mir von Euch gemeldete Conditiones anbetrifft, da bin Ich zum höchsten davon zufrieden und acceptire solche sehr gerne hierdurch; dahero Ihr dann nur mit dem Etats- und Cabinetsminister Grafen von Podewils Euch deshalb zu besprechen und zu concertiren habet, damit Derselbe, wiewohl ohne allen Éclat, einen formellen Revers nach denen erwähnten Conditionen aufsetzen und expediren lassen müsse, der alsdann von des Erbprinzen Liebden vollenzogen werden könne.

Friderich.

Nach dem Concept.



353-2 Vergl. S. 350.