7606. CIRCULAIREORDRE AN DIE GESAMMTE REGIMENTER INFANTERIE, CAVALLERIE UND HUSAREN IN POMMERN.459-2
Potsdam, 24. Juni 1756.
Ich finde vor nöthig, dass Ihr die von Eurem unterhabenden Regiment auf Werbung ausgeschickte Officiers, desgleichen die von solchem beurlaubte Officiers nur sogleich zurückkommen lassen und einziehen sollet. Wornach Ihr Euch zu achten habet.
Friderich.
Nach dem Concept.
459-2 Der gleiche Befehl ergeht am 27. Juni an eine Reihe von anderen, besonders brandenburgischen Regimentern.