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7857. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG IN MAGDEBURG.

Potsdam, 16. August 1756.

Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Den Major von Billerbeck, welcher Ew. Liebden dieses kleine Schreiben abliefern wird, schicke Ich an Dieselbe mit dem Major Lengenfeld und Major Möllendorff, sowie auch den Ingenieurcapirän Daries. Erstere sollen zu Grenadiermajors employiret werden, und bekommet der Major Billerbeck das Grenadierbataillon von Prinz Ferdinand und von Zastrow; der Major von Lengenfeld das Grenadierbataillon von Kleist und von Hülsen, und der Major von Möllendorff das von Quadt und von Knobloch zu commandiren. Der Generallieutenant Zieten wird Ew. Liebden vor zwei Monat Tractamenter vor die Regimenter mitbringen; solches muss denen Regimentern gegeben werden, dass also jedes die Monate September und October im voraus verpfleget ist. Solches Geld nehmen sie mit auf denen Regimentswagens. Die übrigen Grenadiercompagnien, so Ew. Liebden mit haben, stossen erst in der Armée zusammen. Den Ingenieurcapitän Daries können Ew. Liebden zu Läger oder zu Wege recognosciren gebrauchen.

Uebrigens übersende Ew. Liebden hierbei die Parole und das Feldgeschrei vom 27, dieses bis zum 4. September inclusive. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter

In Leipzig müssen ingleichen die Kassengelder in Beschlag genommen werden und denen Kaufleuten bei schwerer Straf verboten werden, keine Gelder dem König zu zahlen. Werden was Baarschaften vorhanden [sein], so muss solche der Prinz Ferdinand gleich zu sich nehmen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Grossen Generalstabs zu Berlin. Der Zusatz eigenhändig.


7858. AN DEN GENERALMAJOR FREIHERRN VON QUADT IN HALBERSTADT.

Potsdam, 16. August 1756.

Ich befehle hierdurch, dass, wann Ihr von des Generallieutenant Prinz Ferdinand von Braunschweig Liebden die Ordre zum wirklichen Marsch und Aufbruch mit Eurem und denen beiden andern Regimentern von Knobloch und von Neuwied1 erhalten werdet, Ihr Euch sodann präcise darnach achten und zugleich Nachstehendes befolgen sollet. Dass erstlich Ihr den Obristlieutenant von Tettenborn Neuwied'schen Regiments von Meinetwegen beordern müsset, damit er den 22. dieses mit dem 2. Bataillon letzterwähnten Regiments von Halber-



1 Vergl. S. 89; Bd. XII, 434.