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der beiderseitigen Mouvements wohl attendiren und dem Publico alles solches remarquiren machen, da sich dann die malicieuse Tournures derer wienerschen Rescripten selbst am Tage legen werden, wenn sonsten nur das Ministère darauf Attention hat und sich die Mühe geben will, solches recht zu épluchiren und alsdenn das Publicum zu désabusiren, damit der wienersche Hof auf die grobeste Art nicht Mich injuriiren und anschwärzen und gleichsam mit Finger auf Mich weisen dörfe, ohne tüchtig rebroussiret zu werden.1

Mündliche Resolution. Nach Autzeichnung des Cabinetssecretärs.


7868. AN DEN OBERST UND GENERALADJUTANTEN VON WOBERSNOW IN POTSDAM.

Potsdam, 18. August 1756.

Nachdem der de Le Noble mit der in originali anliegenden Vorstellung eingekommen ist,2 so sollet Ihr denselben sogleich wieder zu Euch kommen lassen und ihm von Meinetwegen sagen, dass, so viel dessen Tractament anbetrifft, er solches in hiesigem Dienste auf gleichen Fuss bekommen werde, wie es andere Officiers von seinem Caractère bekommen und verpfleget werden.

Ihr sollet ihm auch zugleich sagen, wie Ich intentioniret sei, dergleichen Corps noch mehr zu errichten, da dann Meine Absicht ist, dass jedes Bataillon aus 5 Compagnien, jede Compagnie aber aus 3 Officiers, 7 Unterofficiers und 90 Gemeine bestehen und also jedes Bataillon auf 5 Compagnien 500 Köpfe inclusive Prime Plan, und nicht mehr haben soll, die dann auf den gewöhnlichen Fuss allhier verpfleget werden. Die Mundirung muss nur aus einem schlechten blauen Rock mit einer blauen Weste bestehen, Zelter und dergleichen bekommen sie nicht.

Was sonsten gedachter de Le Noble von wegen Capitulationen meldet, solches verstehe Ich nicht eigentlich, warum er dergleichen haben will, dann solche doch nicht verhindern werden, dass das Bataillon nicht Desertion haben sollte.

Die Officiers zum Bataillon anzunehmen und sich mit solchen wegen Anwerbung der Leute zu verstehen, solches bin Ich zufrieden, jedoch muss Ich dabei erinnern, dass keine Leute darunter angenommen werden müssen, die eine Infamie auf sich haben, sondern es müssen vielmehr Leute sein, die, wann sie gedienet haben, doch anderer Orten gut und sonder Reprochen gedienet haben müssen, dergleichen er dann gar füglich wird bekommen und vielleicht aus dem Corps von Fischer und dergleichen wird finden können.



1 Demgemäss Ministerialerlass, d. d. Berlin 21. August, an Plotho (gedruckt l. c. Bd. 110, 681) und Zufertigung dieses Ministerialerlasses an Hellen, Solms, Feriet, Benoît, Maltzahn und an die preussischen Residenten im Reich.

2 Die Anlage ist nicht vorhanden. Es handelt sich um die Errichtung eines Freicorps.