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Ihr habt also hiernach mit ihm ganz höflich zu sprechen und dessen weitere Erklärung zu vernehmen und Mir schriftlich zu melden, indess Ihr von der Sache keinen unnöthigen Éclat machen sollet.

Friderich.

Nach dem Concept.


7869. AN DEN GEHEIMEN KRIEGSRATH EICHEL IN POTSDAM.

Retzow überreicht, Potsdam 18. August, zwei Berechnungen für die Ausrüstung und Verproviantirung des preussischen Corps.

[Potsdam, 19. August 1756.]1

Die 400,000 Thlr. muss Koppen nach Preussen übermachen oder nach die Regimenter nach Pommern schicken,2 dass die es nach Preussen transportiren.

Eigenhändig in dorso des Berichts von Retzow.


7870. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Podewils und Finckenstein überreichen, Berlin 18. August, handschriftlich die vom Kammergerichtsrath Kahle verfasste Schrift „Ohnbilliges Verfahren des Hauses Oesterreich gegen die Evangelischen“ 3 zur Allerhöchsten Begutachtung.

Potsdam, 19. August 1756.

Es kommet sehr spät, wie kann ich das nun lesen; das übrige gut und einige wenige Exemplare alsdenn in lateinischer Sprache.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.


7871. AN DEN GENERALFELDMARSCHALL GRAF SCHWERIN IN NEISSE.

Potsdam, 19. August 1756.

Ich habe Eure beide Schreiben vom 15. dieses wohl erhalten und gebe Euch darauf in Antwort, wie zuforderst Ihr keinesweges die dortigen Regimenter den 24. dieses, so als Ihr in Euren Schreiben anzeiget, bereits campiren lassen, bis zum 29. dieses aussetzen, vor dem 28. oder auch 29. dieses kein Lager formiren müsset; jedoch überlasse Ich Euch, wenn Ihr es nöthig findet, die Regimenter cantonniren zu lassen, vor dem 28. oder 29. dieses aber müssen solche nicht campiren.

Worin die Bévue des Geheimen Rath von Klinggräffen bestehet, und dass er wider alle Vernunft Bedenken getragen, die von Mir verlangete Declaration der Kaiserin Königin durch ein von ihm begehrtes schriftliche Promemoria zu fordern, und deshalb bei Mir erst anfragen



1 Demgemäss Immediaterlass an Koppen, d. d. Potsdam 19. August.

2 Vergl, S. 149.

3 Vergl. Bd. XII, 477. 478.