7808. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON LESTWITZ IN BRESLAU.
Potsdam, 6. August 1756.
Ich befehle hierdurch, dass Ihr Euch mit Eurer völligen Feldeuipage, deshalb Euch auch die gewöhnliche Equipagegelder ausgezahlet werden sollen, sogleich nach Liegnitz begeben und daselbst bis auf Meine weitere Ordre bleiben sollet, um allda diejenigen Regimenter, welche Ich zu der Postirung destiniret habe, wenn Ich nöthig finden<178> sollte, eir.en Cordon gegen das böhmische Gebirge zu ziehen, zu commandiren. Die Regimenter, welche Ich eigentlich zu solchem Cordon destiniret habe, seind die Regimenter Infanterie von Brandes, das Regiment Cuirassierer von Rochow178-1 und die beiden Husarenregimenter von Szekely und von Puttkammer, welche Ich an Eure Ordres verweisen werde.178-2 Ich habe solche auch bereits und zwar dahin beordert, dass das Regiment von Brandes sogleich sich in Feldequipage setzen und seine Pack- und Wagenknechte einziehen und sich also ganz marschfertig halten soll.
Das Regiment von Rochow soll ein gleiches unter Commando des Obristen von Seydlitz thun, um den sechsten Tag nach Erhaltung der an solches ergehenden Ordre, binnen Zeit von sechs Tagen,178-3 nach Liegnitz marschiren und sich auf die nächstbelegene Dörfer bei Liegnitz verlegen [zu können].178-4
Das Regiment von Szekely soll gleichergestalt aus seinen jetzigen Kantonierquartieren aufbrechen und sich bei Glogau in die daselbst diesseits der Oder nächstbelegene Dörfer, als Brieg und dergleichen, verlegen, das von Puttkammer aber nach Peterwitz und übrige Dörfer in der Gegend Jauer.
Alle diese Regimenter seind an Eure weitere Ordres verwiesen, und werde Ich Euch übrigens Eure nähere Instruction wegen Eures Verhaltens zukommen lassen. Ihr habt Euch also hiernach zu achten.
Friderich.
Nach dem Concept.
178-1 Commandeur: Oberst von Seydlitz.
178-2 Erlasse, d. d. Potsdam 6. August, an den Generalmajor von Brandes und die Obersten von Seydlitz, von Puttkammer, von Szekely.
178-3 In dem Erlass an den Obersten von Seydlitz heisst es: „Von dem Tage, da Ihr diese Ordre erhalten, binnen sechs Tagen nach Liegnitz marschiren.“
178-4 Unter dem 6. August ergeht die Ordre an den Generalmajor von Stechow in Sagan am sechsten Tage nach Empfang der Ordre in die bisherigen Kantonierungsquartiere des Rochow'schen Regiments zwischen Breslau und Ohlau einzurücken.