7855. AN DEN GENERALMAJOR VON MEYERINCK IN BERLIN.

Potsdam, 15. August 1756.

Ich übersende Euch hierbei nunmehro die Geheime Instruction,221-1 welche Euch wegen des Euch aufgetragenen Commandos über verschiedene Regimenter zu Eurer Verhaltung dienen soll. Es wird Euch aber das erstere Ansehen davon zeigen, wie höchst nothwendig es sei, dass Ihr das ohnverbrüchlichste Secret und insonderheit von der Hauptabsicht des Marsches noch zur Zeit haltet, auch denen Regimentern nicht weiter davon bekannt machet, als was sie, so zu sagen, von Tag zu Tag wissen müssen, bis solche auf dem Rendez-vous gekommen sein werden, um alsdenn zur Sache zu schreiten, auf dass anderergestalt die Hauptabsicht nicht zur Unzeit eclatire.

Die Marschtabellen Nr. 1 und Nr. 2 empfanget Ihr gleichfalls zu Eurer Direction hierbei. Uebrigens muss jedes Regiment, so unter Eurem Commando stehet, bei seinem Aufbruch auf 9 Tage Brod mitnehmen. Vor 3 Tage tragen es die Leute selber, das aber vor 6 Tage wird auf die Proviantwagens mitgenommen, wie dann auch die Cavallerie auf 3 Tage Fourage und gesponnen Heu auf die Pferde mitnehmen muss. Bei diesem Vorrathe von Brod und Fourrage müssen sich die Regimenter allemal auf dem Marsch zu conserviren suchen und solche nicht anders als im höchsten Nothfall angreifen, vielmehr sich dabei conserviren.

Weil es auch nicht möglich ist, dass Ihr alles, was erforderlich sein dörfte, mit eigener Hand schreiben könnet, so erlaube Ich zwar, dass Ihr Euch eines Auditeurs oder sonsten jemandes, vor dessen Treue und Verschwiegenheit Ihr Mir repondiren könnet, dazu gebrauchen möget, den Ihr aber mit einem besondern Eide der Verschwiegenheit belegen müsset. Einliegendes Postscriptum221-1 habt Ihr übrigens allen Regimentern, so unter Eurem Commando seind, zu communiciren.

Friderich.

Nach dem Concept.



221-1 Liegen nicht vor.