7963. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FERDINAND VON BRAUNSCHWEIG IN PENIG.
Torgau, 2. September 1756.
Durchlauchtiger Fürst, freundlich lieber Vetter. Ew. Liebden vier an Mich erlassene Schreiben vom 31. voriges und 1. dieses sind Mir von dem damit abgefertigten Feldjäger richtig überbracht worden, und ertheile Ich Deroselben hierdurch in Antwort, dass, was Dero Veranlassung wegen des gefangen genommenen sächsischen Generallieutenant Prinz von Sachsen-Gotha anbetrifft, Ich alles dasjenige, was Dieselbe desfalls disponiret haben, sehr approbire und den von gedachtem Prinzen ausgestelleten Revers vorerst hier asserviren lassen werde.
Ich approbire gleichfalls, dass Ew. Liebden der Kaufmannschaft zu Leipzig untersaget haben, fernerhin nichts nach Dresden zu bezahlen, und ist übrigens Meine Intention, dass Ew. Liebden entweder selbst schriftlich oder aber durch die mitgenommenen Geissein des Leipziger Magistrats nach Leipzig gehöriger Orten bekannt machen,<330> dass dasige Kassen alle Gelder, so sie sonst nach Dresden auszahlen müssen, von nun an hieher nach Torgau zum Feldkriegescommissariat330-1 adressiren und bezahlen müssen.
Angehend die österreichische Remonte, so etwa die sächsische Lande oder die Nachbarschaft passiren müsste, da haben Ew. Liebden, wann solche Remonte die sächsische, auch gothaische und casselsche Lande passiren sollte, etwa eine Escadron dahin zu detachiren, um solche zu enleviren; nur allein ist Meine Intention, dass, wann die Remonte bereits in den baireuthischen Landen wäre, solches in diesen Landen nicht geschehen soll, als wozu Ich Meine bewegende Ursachen habe. Was die übrigen kleinen Sachen wegen der Avancements und sonsten anbetrifft, da haben Ew. Liebden solchen Anstand zu gönnen, bis Dieselbe zu Mir bei der Armée gestossen sein werden. Ich bin Ew. Liebden freundwilliger Vetter
Si vous pouvez me faire avoir des nouvelles des Autrichiens, ne négligez rien pour le faire.
Federic.
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Grossen Generalstabs zu Berlin. Der Zusatz eigenhändig.
330-1 Vergl. Nr. 7932.