8104. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE IN TORGAU.
Sedlitz, 24. September 1756.
Ich beziehe Mich zuforderst auf dasjenige, so Ich Euch vermittelst Meines Schreibens vom gestrigen Dato443-3 wegen der prompten und accuraten Beitreibung derer sächsischen Revenus bekannt gemachet habe, und welchergestalt Ihr Euch zu nehmen habet, dass die Prästanda aus denen Kreis- und andern Kassen richtig eingehen müssen. Ich habe Euch auch zugleich bekannt gemachet, wie alle nunmehro zu der Kasse des Feldkriegesdirectorii eingehende Gelder nunmehro hauptsächlich zu Anschaffung der Fourage vor die Armée verwandt werden müssten, ausser einer Summa von ohngefähr 200,000 Thaler, so hiernächst zur Verpflegung derer Trappen bleiben müssten. Nachdem Ich aber einen näheren Calcul desfalls gezogen und finde, dass nachstehende Posten von denen sächsischen Revenus aus der Kasse des Feldkriegesdirectorii zur Verpflegung derer Truppen werden ausgezahlet werden müssen, nämlich:
<444>1. 10 Regimenter Infanterie, machen nach unserm Fuss | 760,000 Thlr. |
2. Für 2 Regimenter Dragoner à 5 Escadrons, thut | 140,000 " |
3. Für 1 Dragonerregiment à 4 Escadrons | 50,000 " |
4. Für 3 Bataillon Freicompagnien; à 20,000 [das] Bat | 60,000 " |
1,010.000 Thlr. |
so müsset Ihr nunmehro hiernach Euren Etat und Rechnung machen und vor das richtige Einkommen der Gelder sorgen, es sei nun, dass solche in monatlichen oder in Quartalratis eingehen; alles übrige aber muss, wie gedacht, vorerst zum Behuf des Fourageeinkaufes destiniret bleiben.
Friderich.
Nach dem Concept.
443-3 Der Erlass vom 23. September enthält nur Details.