<201> gnädig als allen Ernstes, dass, sobald Höchstderoselben Wirklich Geheimer Etats-, Krieges- und Cabinetsminister Graf von Finckenstein währender jetzigen Kriegesläuften und in Abwesenheit Sr. Königl. Majestät vor nöthig finden wird, ihm diese offene Ordre zuzusenden, ihm auch zugleich dabei dasjenige bekannt zu machen, was Höchstdieselbe auf gewisse Vorfälle zufolge einer gedachtem Etatsminister Grafen von Finckenstein ertheileten Höchsteigenhändigen secreten Instruction resolviret haben, er, gedachter Generalmajor von Podewils, alsdenn solchem allen auf das ponctuelleste und prompteste nachkommen und darunter nicht im geringsten Stücke noch in einigem Punkte manquiren, vielmehr alles mit solcher Exactitude pflichtschuldigst beobachten soll, als ob Se. Königl. Majestät ihm selbiges in höchster Person befohlen oder aber auch ihm über alles und jedes Dero schriftliche, specielle und wiederholete Ordres ertheilet hätten. Wornach derselbe sich allerunterthänigst zu achten hat. Urkundlich unter Sr. Königl. Majestät Höchsteigenhändiger Unterschrift und beigesetztem Cabinetssiegel. Gegeben Berlin, 12. Januar 1757.
Friderich.
(L. S.)
Nach der Ausfertigung.
8524. AN DEN GENERALLIEUTENANT BARON DE LA MOTTE IN GELDERN.1
Berlin, 12. Januar 1757.
Nachdem Ich Euch das Interimscommando der Festung Wesel anvertraut habe, so will Ich nicht länger Anstand nehmen, Euch ein und anders hierin zu Eurer höchst secreten Instruction bekannt zu machen, davon Ihr aber niemanden auf der Welt nicht das allergeringste sagen noch äussern, vielmehr nur alles und jedes Euch zur höchst secreten Direction dienen lassen sollet. Und zwar mache Ich Euch bekannt, wie zuforderst Ich noch einige Artillerie aus Wesel retiriren will, als nämlich 16 metallene 24 Pfünder, 23 metallene 12 Pfünder, 10 50 pfündige metallene Mortiers. Diese sollet Ihr nur sonder weiteren Anstand ohne Bruit nach Holland in Sicherheit bringen2 und alle deponiren lassen und deshalb nur dreiste wegschicken, Munition aber gehet nicht. Demnächst sollet Ihr, zweitens, ein [Stück] von der Enveloppe miniren lassen und zwar das revetirte Retranchement, so gar nichts nutze ist, um es, wenn es erfordert wird, sogleich sprengen lassen zu können; desgleichen ein Stück von der Festung, so an die Citadelle stösset, so dass man, wenn man will, solches sprengen und öffnen lassen kann. Die Minen müssen aber nur schwach geladen werden, so dass, wenn es
1 Am 12. befand sich La Motte noch in seiner bisherigen Garnisonstadt Geldern (vergl. Nr. 8533).
2 Vergl. S. 196.