8304. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ MORITZ VON ANHALT-DESSAU IN ZEHIST.

Sedlitz, 7. November 1756.

Nachdem Ich den Einhalt des von Ew. Liebden unter dem 6. dieses an Mich erlassenen Schreibens, betreffend die verschiedene Irregularitäten, so von Seiten einiger sächsischen Generals und Officiers wegen der Mannschaft der neu errichteten 10 Regimenter vorgehen, und davon der Generalmajor von Wietersheim und der Obristlieutenant von Billerbeck Ew. Liebden umständlichen Rapport gethan, mit mehrern ersehen habe, so gebe Ich Ew. Liebden deshalb in Antwort, wie Dieselbe nur ohne weitern Anstand die Verfügung treffen können, dass der Obristlieutenant von Wolffersdorf Lubomirski'schen Regiments sowie auch der gewesene Hauptmann Römer vom vormaligen Rutowski'schen Regiment arretiret und nach Dresden gebracht, auch allda zum genauen Arrest bis auf Meine weitere Ordre abgeliefert werden müssen. Was<22> den sächsischen Generallieutenant von Rochow angehet, so können Ew. Liebden demselben von Meinetwegen auf das ernstlichste sagen und bedeuten lassen, dass da Ich vernehmen müsste, wie er sich nicht als ein Kriegesgefangener, dem Ich auf seine parole d'honneur die Freiheit gegeben, sich vorerst an einem ihm beliebigen Orte aufzuhalten, nichts aber zu begehen, so ihm unanständig und Mir missfällig sein könne, aufführe, er sich eines besseren besinnen und sich wohl in Acht nehmen möge, weder Leute zu debauchiren, noch sonsten etwas vorzunehmen, so Mir nicht anstehen könne, widrigenfalls Ich ihn und alle übrige sächsische gefangene Officiers, davon viele sich zeither unternommen hätten, die in Meinen Dienst getretene Leute zur Desertion zu verleiten,22-1 mithin sich der nach der Capitulation ihnen bewilligten Freiheit unwürdig zu machen, schlechterdinges arretiren lassen würde, worunter Ich jetzo noch Anstand nähme, in der Hoffnung, dass dieselbe sich eines besseren besinnen und als Leute von Honneur ihre auf Ehr und Reputation gegebene Parole richtig observiren würden.

Friderich.

Nach dem Concept.



22-1 Vergl. Nr. 8280.