8562. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON PIRCH AUF DEM KÖNIGSTEIN.

Dresden, 27. Januar 1757.

Ich habe aus dessen Schreiben vom 24. dieses ersehen, was derselbe anderweitig an Mich wegen der freien Beurlaubung derer Leute von Königstein im Lande gelangen lassen wollen.228-4 So religieux Ich auch dasjenige beobachten lassen werde, was in der Neutralitätsconvention wegen des Königsteins enthalten ist, so [kann] Ich doch dem Herrn General nicht bergen, wie Briefe attrapiret und in Meinen Händen seind, welche theils über Königstein nach Böhmen gehen sollen, theils von daher an gewisse Leute auf den Königstein, die Ich zu ihrer Beschämung noch nicht nennen will, zurückgehen sollen, und die von solchem präjudicirlichen Einhalt seind, dass selbst feindlicher Seite darauf zu entriren Bedenken getragen, allen Falls die Vorschläge zu einer andern Zeit ausgesetzet worden.

Ich bin gewiss überzeuget, das der Herr General an dergleichen keinen Theil genommen, vielmehr solches desapprobiret. Ich überlasse Ihm aber, als einem Officier, selbst zu urtheilen, ob bei solchem Umstände, und da derselbe ohnmöglich vor den üblen Willen eines jeden dortigen Particuliers repondiren kann, Ich nicht nothwendig die nöthige Mesures zu Meiner Sicherheit nehmen muss, mithin nicht weiter gestatten kann, dass Officiers und Beurlaubte vom Königstein frei durch die Quartiere Meiner Regimenter gehen und Correspondances halten, die Mir so präjudicirlich als nicht zu conniviren seind. Dannenhero<229> Ich es dann auch nothwendig bei der in Meinem letztern Schreiben229-1 gemeldeten Resolution bewenden lassen muss.

Friderich.

Nach dem Concept.



228-4 Vergl. Nr. 8532.

229-1 Nr. 8532.