8962. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN ÄFF AIREN.

Podewils und Finckenstein berichten, Berlin 16. Mai, der französische Gesandte Champeaux weile fortgesetzt in Schwerin mit eifrigen Unterhandlungen beschäftigt.57-3 Der jüngere Champeaux57-4 in Hamburg habe die Aeusserung fallen lassen: „C'est à nous Français à frapper les grands coups; nous n'irons ni en Saxe ni en Bohême chercher le roi de Prusse, il faut lui donner le coup de grâce d'un côté où il n'ait ni armée ni forteresse, il faut passer l'Elbe le plus bas possible.“

Hauptquartier vor Prag, 19. Mai 1757.

M. Champeaux ist allemal ein Windbeutel gewesen. Ein Tractat mit die Mecklenburger57-5 wird die Sachen nicht besser nicht schlechter machen; daran ist Mir wenig gelegen, inzwischen nur Geduld.

Ich hoffe indess, dass die Hannoveraner die Franzosen nicht so werden durch das Bremische durchlaufen lassen. Sie haben doch 50,000 Mann und jetzo auch die Hessen da; wenn sie das ihrige dort thun, können sie die Franzosen allemal arretiren. Ich ziehe Meinen Strang redlich und thue alles, um Mir die Arme freier zu machen. Sobald Mich nur etwas mehr werde rühren können, wird es an Mir nicht fehlen, es lässet sich aber nicht alles auf einmal zwingen. Indess sollen sie continuiren, auf alles weiter Acht zu geben.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs.



57-3 Vergl. Bd. XIV, 197.331.

57-4 Vergl. Bd. XI, 143.

57-5 Der Vertrag zwischen Frankreich und Mecklenburg-Schwerin vom 1. April 1757 ist gedruckt: Schäfer, Siebenjähriger Krieg I, 595—597.