9090. AN DEN KAMMERPRÄSIDENTEN LENTZ IN AURICH.

Lager bei Prag, II. Juni 1757.

Hochgelahrter Rath und lieber Getreuer. Ich habe Euch vorhin schon bekannt gemachet,164-5 wie dass nämlich die Engelländer resolviret wären, einige Schiffe nach dem Hafen von Emden zu schicken, um solchen gegen alle Entreprisen derer Franzosen zu defendiren und zu mainteniren. Nunmehro mache Ich Euch hiermit deshalb noch weiter bekannt, dass aus denen Ursachen, die Ihr aus der abschriftlichen Anlage164-6 mit allen Umständen ersehen werdet, das englische Ministerium entschlossen ist, um alle Entreprises derer Franzosen auf Emden und der dortigen Ems zu behindern, ein Kriegesschiff nebst einer Schaluppe und noch armirten Schiffen nach der Ems zu schicken,164-7 um daselbst ihre Station zu wählen und zu verhindern, dass die Franzosen sich weder in den Hafens der Orten einnistein und zur See denen Engelländern etwa ge<165>nommene Prisen dahin aufbringen, noch sonsten von denen kleinen und platten Schiffsgefässen, so sich der Orten befinden und gebauet werden, einigen Gebrauch machen können.

Mein expresser Wille und Befehl ist demnach, dass wenn gedachte englische Krieges- und sonst erwähnte Schiffe zu Emden oder auch sonsten auf der Ems ankommen und einlaufen werden, Ihr solchen nicht nur alle Freiheit dazu gestatten, sondern solchen auch alle Protection, Hülfe und Beistand, so viel nur von Euch, auch von der Stadt Emden, der dortigen Garnison und sonst dem Lande dependiren wird, geben und willigst leisten sollet. Ich habe auch von dieser Meiner Intention den Obrist [von Kalckreith und den Major] von Treskow165-1 avertiret und Mich auf Euch bezogen, dass nämlich sie alles, was Ihr ihnen deshalb von Meinetwegen communiciren und sagen würdet, so beobachten und ausrichten sollen, als ob Ich alles gegen sie schriftlich und umständlich wiederholet hätte. Daher Ihr dann auch sonder den geringsten Zeitverlust ihnen von allem Communication thun und das behörige Concert mit ihnen deshalb nehmen müsset.

Was die platten Emser Schiffe anbetrifft, da sollet Ihr überall, wo es nöthig ist, sorgfältigst verhüten, dass nichts davon in französischen Händen gerathen müsse, wie dann auch, falls sie dergleichen im Münsterschen bauen und die Ems herunter transportiren lassen wollten, solches nicht gestatten, und solche, wann sie sich sehen lassen, verbrannt und ruiniret werden müssen. Was sich von dergleichen platten Schiffen schon an den ostfriesischen Küsten und Insuln befindet, muss entweder in völlige Sicherheit gebracht, oder wenn es wegen der hohen See angehet, nach Engelland transportiret und in Verwahrung allda gebracht, allenfalls aber und wenn gar kein anderes Mittel bleibet, gar verbrannt werden. Ich recommandire Euch alles vorstehende zur genauesten Achtung und bin übrigens Euer gnädiger König

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei.



164-5 Dieser Erlass liegt nicht vor.

164-6 Vermuthlich die von Hellen eingesandten Mittheilungen Yorke's. Vergl. Nr. 9089.

164-7 Vgl. S. 95.

165-1 Der Befehl ist nicht vorhanden.