9311. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Dresden, 30. August 1757.
Wegen des einliegenden Schreibens von des Herrn Landgrafen von Hessen-Cassel Durchlaucht,323-2 so des Königs Majestät mit Sich hieher gebracht haben, ohne solches vorhin beantworten zu können, haben Sie befohlen, dass Ew. Excellenz selbiges auf das polieste und mit der grössesten Verbindlichkeit beantworten, des Landgrafen Durchlaucht über Dero Fermeté ein flatteuses Compliment machen und sonsten des beständigen Attachements von Sr. Königl. Majestät versichern lassen möchten, als welche auch Dero justes Verlangen von der Kron Engelland durch Ihren Minister zu London gerne bestens appuyiren lassen würden. Wie dann auch an den Michell deshalb convenablement rescribiret werden solle.323-3
Im übrigen aber und da durch den Absprung des hannoverschen Ministerii die Sachen eine andere Face zu bekommen schienen, und man nicht wüsste, wie weit der König von Engelland darin entriren, noch wie die Engelländer und das englische Ministère es ansehen würden, so dörfte man wohl nöthig haben, alles dieses erst abzuwarten, indess Se. Königl. Majestät noch hofften, dass aus diesem separirten Frieden nichts werden würde, da Frankreich seine Absichten auf einen Generalfrieden habe323-4 und also von solchem separirten Frieden werde schwerlich etwas wissen wollen.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
323-2 Schreiben des Landgrafen von Hessen-Cassel, d. d. Hamburg 8. August. Der Landgraf verlangte von England, das vertragsmässig zum Schutze Hessens verpflichtet sei, die bestimmte Versicherung, dass er für die durch den Einfall der Franzosen erlittenen Verluste Schadenersatz erhalten werde. Vergl. Bd. XIV, 467. 518. 519.
323-3 Demgemäss Ministerialerlass an Michell, d. d. Berlin 3. September.
323-4 Vergl. S. 316.