9443. AN DIE ETATSMINISTER GRAFEN PODEWILS UND FINCKENSTEIN IN BERLIN.
Annaburg, 19. October 1757.
Meine liebe Geheime Etatsminister Grafen von Podewils und von Finckenstein. Die Zeit hat noch nicht zugeben wollen, dass Ich Euren, des Grafen von Finckenstein, heute erhaltenen Bericht vom 17. dieses völlig dechiffriren lassen, noch Euch darauf antworten können. Indess Euch deshalb vorläufig schreibe, wie es wohl eben nicht in Meiner Euch, dem Grafen Finckenstein, hinterlassenen Instruction441-3 gesaget ist, dass sich Meine Familie gleich auf den Anlauf einer feindlichen, wenn auch etwas starken Parti retiriren, und sich zugleich die ganze Garnison zur Escorte mit herausziehen soll; vielmehr glaube Ich in der besagten Instruction deutlich ausgedrücket zu haben, dass solches auf den Fall geschehen soll, wenn eine feindliche ganze Armee an Berlin heran käme. Was Ich wegen der schlechten Contenance, so bei dem letzt geschehenen Vorfall gehalten worden, zu erinnern habe, darüber habe Ich Mich mit mehreren gegen den Generallieutenant von Rochow expliciret,441-4 ihm<442> auch zugleich ein vor allemal aufgegeben, dass, wie Ich ihm seine bisher gehabte Garnison lasse, also er hergegen auch Berlin gegen alle feindliche Anfälle behaupten, defendiren und mainteniren soll. Damit aber auch der Prätext von Escortirung der königlichen Familie bei dergleichen Vorfall wegfalle und benommen werde und Berlin schlechterdinges und absolute behauptet werden müsse, so ist Mein Wille, dass die ganze königliche Familie nur sogleich gerades Weges nach Magdeburg gehen442-1 und daselbst so lange bis zu geänderten Umständen bleiben und sich aufhalten soll. Welches mit einer Escorte von 300 Mann, so der Generallieutenant von Rochow dazu, auch zu nachstehendem Behuf geben wird, jetzo geschehen kann.
Ferner sollet Ihr beide nebst den benöthigsten des Departements, auch mit denen secretesten Sachen und importantesten Papieren gleichfalls nach Magdeburg gehen und alle bleiben. Der Tresor, Argenterie, golden Service, Juwelen und alle übrige Mir und der Familie zuständige pretiöse Sachen, wozu die Pretiosa der Verlassenschaft der verstorbenen verwittibeten Königin gehören, sollen auch sogleich nach Magdeburg transportiret und da in sichere Verwahrung gehalten werden. Die dirigirende Minister des Generaldirectorii sowie auch die Minister vom Justiz- und übrigen Departements können in Berlin bleiben, allenfalls erstere ihre importanteste Nachrichten, so sie nicht tagtäglich brauchen, mit nach Magdeburg zur sicheren Verwahrung schicken.
Der Geheime Rath Köppen soll jemanden von der Generalkriegeskasse mit einem Theil der Kasse nach Magdeburg schicken, er selbst aber mit der grössesten Kasse soll bewegender Ursachen halber nach Cüstrin gehen442-2 und vorerst da bleiben, damit Ich die Kasse an zwei Orten à portée habe. Dir habt also alles dieses gebührend und wohl zu besorgen und zum Stande zu bringen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König
Friderich.
Nach der Ausfertigung.
441-3 Vergl. Bd. XIV, 197. 198.
441-4 Der Erlass liegt nicht vor.
442-1 Vergl. S. 372. 373.
442-2 Vergl. S. 373.