9881. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.341-3
Grüssau, 1. April 1758.
Mein lieber Generallieutenant Graf von Dohna. Ich habe Euer Schreiben vom 28. voriges wohl erhalten und bin von allen denen Versicherungen, so Ihr Mir darinnen ertheilen wollen, so vollenkommen persuadiret, dass Ich nicht im allergeringsten zweifle, den guten Success von dem Euch nunmehro aufgetragenen Commando der dortigen Armee341-4 zu sehen, und dass Ich in allen Gelegenheiten davon sehr zufrieden zu sein Ursache haben werde.
Was die von Euch verlangte Instruction zu Eurer künftigen Verhaftung anbetrifft, da werdet Ihr solche in wenigen Tagen bekommen,341-5 und würde Ich Euch solche bereits mit diesem Meinem Schreiben zugesandt haben, daferne Ich nicht daran heute durch einige habende pressante Geschäfte behindert wäre.
<342>Was Ich Euch inzwischen besonders recommandire, ist, dass Ihr jetzo gleich veranstaltet und pressiret, damit alles, was aus dem Mecklenburgischen an Oelde, an Rekruten, an Pferden und Knechten einkommen und geliefert werden soll, mit der grössesten Geschwindigkeit eingezogen und eingebracht werden müssen.342-1 Dabei Ihr dann sonderlich mit [darauf] zu halten habet, dass die Aemter und Domänen des Herzoges zu Schwerin recht stark dabei angezogen und mehr dazu als die andern adlichen Güter beitragen müssen;342-2 da dann, wenn auch des Herzoges Aemter dabei etwas ruiniret werden, solches nicht schaden kann, und er solches seiner gegen Mich so sehr gehässig bezeugten Conduite und höchst übelen Betragen342-3 beizumessen hat.
Was die Schweden anbetrifft, da müsset Ihr wohl darauf sehen und arbeiten, um ihnen allen menschmöglichen Tort zu thun und denenselben noch was anzuhängen. Im übrigen recommandire Ich Euch sehr, dass Ihr bei Eurem Commando vor Euch alleine und für Euren eigenen Kopf handelt, und wann Ihr alles überleget und Euch determiniret habet, solches, ohne einige Kriegesconseils mit der Generalität zu halten,342-4 als welches Ich Euch hierdurch expresse verbiete, sodann alles prompte executiret, dabei auch auf die strengste Subordination, von dem ersten unter Euch stehenden General an zu rechnen bis auf den letzten Fähnrich, rigoureuse haltet, so dass keiner von ihnen raisonniren, wohl aber, was Ihr denenselben befohlen und aufgetragen, schlechterdings und mit der grossesten Attention executiren müsse. Ich habe daher vor nöthig gefunden, Euch einliegende offene Ordre342-5 an die sämmtliche unter Eurem Commando stehende Generalität zuzusenden, als welche Ihr deshalb bei Euch zusammenkriegen und ihnen diese Meine Ordre publiciren sollet, worüber Ihr hiernächst sonder Ausnahme [mit] Rigueur zu halten habet. Ich bin Euer wohlaffectionirter König
Friderich.342-6
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.
341-3 Die Berichte Dohna's sind im Monat April ebenso wie im Februar und März aus Greifswald datirt.
341-4 Vergl. S. 324.
341-5 Vergl. Nr. 9887.
342-1 Vergl. S. 310.
342-2 Vergl. S. 310. Anm. 2.
342-3 Vergl. Bd. XII, 511; XIII, 612; XIV, 554; XV, 491.
342-4 Vergl. S. 38. 304; Bd. XV, 412. 419. 453.
342-5 D. d. Grüssau, 1. April 1758.
342-6 In einem Schreiben an den Feldmarschall von Lehwaldt, d. d. Grüssau, 1. April, wiederholt der König die Versicherung, dass er sich der „vieljährigen treuen und guten Dienste“ Lehwaldt's stets erinnern werde. Vergl. S. 324.