<401> dass Ihr zurückmarschiren könnet. Wann es so weit gekommen sein wird, alsdann nehmet Ihr, wie Ich Euch schon vorhin geschrieben, den Rückmarsch mit Eurem Corps durch das Anhaltsche, und müsset Ihr sodann daselbst die Verpflegung vor Euer Corps aus dem Dessauschen, Bernburgschen und Zerbstschen nehmen, als die Ihr darunter nicht zu verschonen, auch davor nichts zu bezahlen habet.

Sonsten befehle Ich Euch noch bei dieser Gelegenheit, dass, wenn Ihr mit Eurem Corps zurückmarschiret sein werdet, Mein expresser Wille ist, dass Ihr sodann aus dem Mecklenburgschen 1500 Rekruten wenigstens und aus Schwedisch-Pommern schaffen müsset, als welche Anzahl Rekruten Ich von dort haben muss, sie mögen nun dort herkommen, wo sie wollen; könnet Ihr aber noch mehr kriegen, so wird Mir solches um so lieber sein. Mein Bruder, des Prinzen Heinrich Liebden, sollen Euch alsdann davor von hier so viel Sachsen schicken, als Ihr nöthig haben werdet, um Euer unterhabendes Corps zu completiren. Dieser Umstand aber muss mit viel mehr Exactitude, Eifer, Fleiss und Promptitude geschehen, als solcher im vorigen Jahre nicht bearbeitet worden ist; denn im vorigen Jahre alles dieses en bredouille geschehen und executiret worden, daher Ich denn auch ganz und gar nicht davon zufrieden gewesen bin.1 Ihr habt Euch also darunter besser zu nehmen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.


10568. AN DEN ETATSMINISTER VON BORCKE.

Dresden, 25. November 1758.

Der König übersendet die vom Geheimen Finanzrath Zinnow angefertigten Berechnungen für die Verpflegung des in Sachsen stehenden Corps während des Jahres 1759.

Da Ich nun darauf resolviret habe, dass, so viel den Roggen und Fourage anbetrifft, solches alles aus Sachsen in natura zu den Magazins geliefert werden, hergegen dem Lande davor die Preise, und zwar nach der Kammertaxe, worauf die Ausrechnung eingerichtet ist, Vergütigung geschehen, das deshalb betragende Quantum an Gelde aber, desgleichen die sub num. 2 specificirte extraordinäre Kosten2 aus demjenigen Quanto, so die sächsischen Lande zufolge Meiner Euch schon mündlich ertheilten Instruction vor das Jahr von 1759 aufbringen muss,3 vergütet und bezahlet werden sollen: — als mache Ich Euch solches hierdurch bekannt, um das weitere darunter Eures Ortes zu besorgen, auch wegen der auszuschreibenden Lieferungen mit gedachtem p. Zinnow de concert zu gehen, damit alles in guter und gehöriger Ordnung tractiret werde.

Friderich.

Nach dem Concept.



1 Vergl. Bd. XVI, 215. 282.283.

2 „Mahlkosten, Tagelohn und andere ohnvermeidliche Ausgaben bei denen sächsischen Magazins.“

3 So.