10183. AN DEN OBERST VON TAUENTZIEN IN NEISSE.
[August 1758.]
Sobald der Generallieutenant von Treskow wieder zu Neisse angelanget sein wird, welches den 6. dieses geschehen dörfte, so ist Mein Wille, dass Ihr ihm alles, was zum dortigen Gouvernement und sonst gehöret, gehörig überliefern und abgeben sollet.
Ihr sollet alsdenn mit Meinem ersten Bataillon Garde von dar aufbrechen und mit solchem nach Breslau marschiren, allwo das Bataillon bis weitere Ordre bleibet, Ihr aber daselbst inzwischen auch die Fonctions eines Vicecommandanten verrichten sollet. Weil auch der Minister von Schlabrendorff144-1 considerable Geldbestände nach Neisse bringen lassen, so sollet Ihr diese Gelder alsdenn auch mitnehmen und durch das Bataillon nach Breslau escortiren, worvon aber nicht der geringste Lärm vorher gemachet, sondern alles in der Stille tractiret werden muss.
Ich glaube noch nicht, dass der Feind bei Neisse so herumschwärmet, dass das Bataillon nebst dem Gelde von solchem auf dem Marsch inquietiret werden sollte; Ihr könnet dennoch aber auf dem ersten Marsch und bis nach Grottkau die dort befindliche Husaren mehrerer Sicherheit wegen mitnehmen, da Ihr dann diese von Grottkau wieder zurückschicket, mit dem Bataillon und Gelde aber den Marsch auf Ohlau nach Breslau nehmet.
Friderich.
Nach dem Concept.
144-1 In einem gleichzeitigen ebenfalls undatirten Erlass wird der Minister Schlabrendorff von dem Folgenden in Kenntniss gesetzt. Der König dankt dem Minister ferner für die Nachrichten über die Russen und schreibt: „Ich werde thun, was möglich ist, um denen Leuten in Schlesien die Zeit zur Ernte des Winterkorns zu lassen; es wird aber nicht länger als bis ohngefähr zum 7. dieses Zeit haben können.“ Da in dem Erlass an Schlabrendorff die Berichte vom 28. und 30. Juli beantwortet werden, so wird dieser Erlass und mithin ebenso der obige an Tauentzien auf den 2. oder 3. August anzusetzen sein.