10617. AN DEN CAPITÄN UND FLÜGEL ADJUTANTEN VON DYHERRN.

Breslau, 29. December 1758.

Ich habe Euren Bericht vom 25. dieses erhalten und aus solchem ersehen, was für Conditiones der Magistrat und die Kaufmannschaft zu Leipzig wegen der von ihnen geforderten extraordinären Contribution machen wollen. Worauf Ich Euch dann zur Resolution ertheile, dass alle solche Conditiones schlechterdinges nicht annehmlich seind, und dass alles, was sie deshalb vorschlagen, nicht angehet; vielmehr müssen dieselbe die 500,000 Rthlr. extraordinäre Contribution ein vor allemal bezahlen und Ihr die schärfeste Mittel anwenden, um sie dazu zu obligiren. Ich muss nothwendig Winterquartier-Douceurgelder für Meine Armee und also wenigstens deshalb vorerst 300,000 Rthlr. ohngefähr<442> medio Januarii haben, als warum Ich sehr embarrassiret bin, weil die Armee nicht länger als ohngefähr gegen gedachte Zeit warten kann, und Ich also wenigstens abschläglich nur erwähnte 300,000 Rthlr. dazu haben muss, bis darauf hiernächst die übrigen 200,000 Rthlr. dazu noch erfolgen können. Ihr müsset es also an keinen scharfen und rigoureusen Mitteln fehlen lassen, um die Sache wenigstens dergestalt zur Endschaft zu bringen; und wenn es denen Leuten nur sonsten ein rechter Ernst darunter ist, so wird es ihnen an auswärtigem Credit nicht fehlen, um die Mittel dazu zu bekommen. Dahergegen aber sollen sie alsdann die schriftliche Versicherung haben, dass, wenn obgedachte extraordinäre Contribution von ihnen berichtiget sein wird, sie alsdann währendem diesem ganzen Kriege nichts weiter an dergleichen bezahlen noch gefordert werden soll. Ihr empfanget auch zu dem Ende solche schriftliche Versicherung von Mir hierbei, die Ihr ihnen, sobald sie den Posten der 500,000 Rthlr., als die letztern, so sie noch zu bezahlen haben, berichtiget haben werden, extradiren und mit der Versicherung zustellen könnet, dass darüber heilig und stricte gehalten werden soll.

Auf die 500,000 Rthlr. von Leipzig habe ich fermen Staat gemachet, und können solche [ohne] Difficulté einkommen; es muss aber Ernst gebrauchet werden und alle Rigueur vorgenommen werden. Sollte man auch 15 oder 20 der vornehmsten Kaufleute nachs Stockhaus nach Magdeburg schicken oder ihre Gartenhäuser abbrechen lassen oder ihre Kaufgüter verauctioniren lassen, so muss es geschehen, sonsten fehlet es der Armee an Winterquartiergeldern. Dyherrn muss sich stramm [halten] und sich mit nichts erweichen lassen, so gehet es gewiss, und es soll und muss seind.

Friderich.

Nach Abschrift der Cabinetskanzlei. Der Zusatz war in der nicht vorliegenden Ausfertigung eigenhändig.