Eichel schreibt weiter, es sei bei der Armee nichts veränderliches vorgefallen.
Gestern schiene es zwar, als ob ein feindliches Corps ein Mouvement gegen Schlesisch-Friedland machen wollte, um etwa einen Posten zu nehmen, wodurch der Feind sich einen Weg zur Entrée in Schlesien bahnen wollte; als aber des Königs Majestät nebst einiger Kavallerie sogleich Selbst dahin gingen, so bleibt es dabei; das feindliche Corps zog sich in Zeiten zurück und ist weiter nichts geschehen, als dass des Königs Majestät durch ein Trupp von Dero Husaren einen Avantposten von feindlichen Husaren aufheben oder wegjagen Hessen,1 bei welcher Gelegenheit 13 feindliche Husaren gefangen worden und 8 geblieben seind, indess unsere Husaren nur einen Todten gehabt haben . . . Ich glaube mich nicht zu betrügen, wenn ich fast davor halte, dass in gegenwärtigen Umständen die Oesterreicher ihrer alten Gewohnheit nach, so ofte sie mit alliirten Truppen zugleich agiret haben, erst erwarten wollen, was die Russen und die französischen Armeen thun werden, um sich, wenn es gut gehet, das Spiel so leicht wie möglich zu machen . . .
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
11139. AN DEN GENERALMAJOR VON BÜLOW.
[Reich-Hennersdorf, Juni 1759.]
Nach Meinen Nachrichten soll Beck zurückmarschiret sein, ein Regiment nach Skalitz, eins nach Johnsdorf.....2 und soll da gestern Abend wegmarschiret sein.
Was gewiss wäre, das ist, dass Meine Patrouillen von Friedland nichts als Husaren in der Gegend gefunden haben und dass keine Panduren noch Infanterie wäre diesen Morgen zu sehen gewesen. Das kleine Magazin, so bei Politz gewesen, das wüsste positiv, dass es nach Skalitz geführet worden; das übrige dächte, würde man wohl dorten sowohl als hier zwischen heute und morgen klar kriegen, was es wäre; indessen, wenn er noch nach Johannesberg3 hin fleissig Patrouillen schickte, würde man auch mehr davon erfahren; wann auch von der Seite von Glatz —.
Weisungen [Bleinotizen] zur Antwort, auf der Rückseite des Berichts von Biilow, Bärsdorf 29. Juni.
1 Vergl. Nr. 11 137.
2 Unleserlich.
3 Vergl. S. 189. Anm. 2.