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11411. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON FINCK.

Waldow, 7. September 1759.

Es dienet zu Eurer Nachricht, dass der Feind hiesiger Orten noch so wie gestern stehet, und dass von demselben sich nichts beweget hat.

Wor Er den Hadik bald vorkriegen kann, ist es zum besten. Die kurze Process seind vor unsere Umstände die besten.

Friderich.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz eigenhändig.


11412. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON FINCK.

Waldow, 7. September 1759.

Ich habe Euren Bericht vom 7. erhalten, und glaube Ich, dass Dresden wirklich über seie,1 wie Ihr auch aus dem Euch diesen Morgen communicirten Schreiben des Generalmajor von Wunsch werdet abnehmen können.2 Nun glaube Ich, dass der Maquire zu dem Hadik werde stossen und der Prinz von Zweibrücken jenseits des Wassers3 marschiren wollen. Ihr sehet daraus, dass es um so besser sein würde, zu suchen dem General Hadik eins anzuhaben, ehe er irgend eine Junction bewirken könne, weilen, wann die Corps zusammenkämen, sie uns gar zu überlegen sein würden. Auf den Fall der Prinz von Zweibrücken diesseits des Wassers marschiren sollte, so könntet Ihr auf solchen Fall den Generalmajor von Wunsch an Euch ziehen . . .4

Dieser Umstand verschlimmert wieder unsere Umstände auf ein merkliches; entweder gehet der Feind auf Torgau oder auf mir: in beiden Fällen muss man ihm auf den Hals gehen.

Friderich.

Nach der Ausfertigung. Der Zusatz eigenhändig.


11413. AU MINISTRE D'ÉTAT COMTE DE FINCKENSTEIN A MAGDEBURG.

[Waldow, 7 septembre 1759.]5

Je vois encore des abîmes de tous les côtés. Selon ce que Wunsch m'écrit, je crois que Dresde est prise. Cette campagne est d'autant plus affreuse que mes propres gens me font autant et plus de peines que mes ennemis.

La correspondance avec mon frère ne s'est faite qu'à la dérobée. Voici Hadik qui est marché à Kottbus. J'ai été obligé de lui opposer Finck. Nos affaires ne tiennent chaque jour qu'à un cheveu. Le



1 Dresden capitulirte am 4. September. Die Capitulation vergl. in den Danziger „Beyträgen“ Bd. VIII, S. 651. Vergl. auch S. 494. 495. 501.

2 Vergl. Nr. 11 410.

3 Die Elbe.

4 Der Schluss handelt über das Proviantfuhrwesen des Generals.

5 Das Datum nach der Ausfertigung.