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10738. AU SECRÉTAIRE VON DER HELLEN A LA HAYE.

Breslau, 24 février 1759.1

J'ai reçu vos rapports du 13 et du 14 de ce mois, et j'ai été charmé de voir, par le premier, que tout se passe encore tranquillement sur vos lieux, de façon qu'on en peut espérer que les différends entre l'Angleterre et la République2 pourraient bien encore être accordés à l'amiable.

Der König ertheilt dem Gesandten Weisungen über die mit einer unbekannten Persönlichkeit einzuleitende chiffrirte Correspondenz.

Federic.

Nach dem Concept.


10739. AN DEN OBERSTLIEUTENANT VON REICHMANN, VICECOMMANDANT IN MAGDEBURG.

Breslau, 24. Februar 1759.

Da Ich Euch bereits den Posten eines Vicecommandanten bei der Stadt und Festung Magdeburg dahin anvertrauet habe,3 dass Ihr eigentlich alles und jedes bei dortigem Gouvernement und dasiger Festung vorfallende dirigiren und besorgen sollet, so dass nichts darunter sonder Eure Disposition und Genehmhaltung geschehen muss, dagegen Ich Mich auch hauptsächlich an Euch halten werde, so mache Ich Euch hierdurch nunmehro bekannt, wie Ich aus bewegenden Ursachen resolviret habe, des Erbprinzen von Hessen Cassel Liebden, nachdem Ich Dieselbe zum General von der Infanterie declariret habe, auch als Vicegouverneur zu Magdeburg zu bestellen.4 Damit Ihr aber von Meiner eigentlichen Willensmeinung dabei recht informiret seid, so soll Euch hierdurch zu Eurer Direction und secreten Instruction, die Ihr nur lediglich vor Euch alleine behalten müsset, dienen, dass diese Bestellung gedachtes Erbprinzen Liebden zum dortigen Vicegouverneur eigentlich nur ad honores wegen seiner Naissance und Qualité, auch sonst aus andern bewegenden Ursachen5 geschiehet, und dass mithin mehrerwähnten Erbprinzen Liebden zwar dorten alle öffentliche und gewöhnliche Honneurs, so ihm als Prinzen sowie auch als General von der Infanterie und Vicegouverneur gebühren,



1 Durch einen vorangehenden Immediaterlass vom 15. Februar wird Hellen beauftragt, den Obeisten in der holländischen Schweizergarde, von Wiliermin, der dem Könige sehr empfohlen war, für den preussischen Dienst zu gewinnen.

2 Vergl. S. 52.

3 Cabinetserlass d. d. Breslau 23. Februar. Reichmann war an Stelle von Wangenheim (vergl. S. 68) Vicecommandant geworden.

4 Am 24. Februar ergeht an den Erbprinzen ein Cabinetsschreiben, in welchem ihm seine Ernennung zum General der Infanterie und zum Vicegouverneur von Magdeburg angekündigt wird. „Ich werde auch die nöthige Sorge tragen, damit Ew. Liebden wegen des mit solcher Function verknüpften vielen und ohnendlichen Details durch einen von Mir annoch zu ernennenden Vicecommandanten soulagiret werden müssen.“ Dem Prinzen Heinrich wird am 26. Januar die Ernennung des Erbprinzen und des Oberstlieutenants von Reichmann mitgetheilt, mit der Weisung, „in vorkommenden Fällen sich hauptsächlich an den Vicecommandanten von Reichmann zu adressiren“ . Vicegouverneur wurde der Erbprinz, da Prinz Ferdinand von Braunschweig Gouverneur war. Vergl. Bd. XI, 248.

5 Vergl. Bd. XVI, 98 ; Bd. XVII, 264. 265.