10716. AN DEN GENERALLIEUTENANT GRAF DOHNA.
Breslau, 11. Februar 1759.
Der König erklärt sich zufrieden, dass mit allem Fleiss an der Füllung der Magazine gearbeitet werde. Er theilt dem General eingehend mit, in welcher Weise die verbrauchte Ammunition für die Artillerie ersetzt werden solle. Die fehlenden Pferde sollen von den mecklenburgischen Ständen beschafft werden, entweder aus Mecklenburg selbst oder durch Ankäufe im Holsteinschen.
Die noch übrige Anzahl der schwedischen Truppen in Pommern angehend, da glaube Ich, dass solche in Stralsund und auf Rügen kaum 13000 Mann ausmachen, wovon diesen Winter hindurch noch wohl 1000 Mann abgehen werden.
<67>Vor die Uebersendung derer Zeichnungen von Demmin und Anklam danke Ich Euch. So viel aber deren Befestigung angehet, da will Ich, und sollet Ihr verfügen, dass alles gänzlich abgetragen und rasiret werden soll, so dass nichts davon als nur die Stadtmauren und die Thore stehen bleiben müssen. Es sollen zu dem Ende die Wälle zu Anklam sowohl als die zu Demmin durch die dortige Commissarios locorum sogleich unter die Bürger jedes Ortes repartiret und ihnen ganz gratis und ohnentgeltlich zu Gärten gegeben werden, worüber ihnen die Kammer hiernächst erb- und eigenthümliche Verschreibungen, gleichfalls ganz ohnentgeltlich, ausfertigen soll. Dahergegen auch die Bürger die Wälle sogleich schleifen und solche bis zur Erde rasiren müssen, und wenn auch schon die Gärten nicht sogleich fertig werden können, so muss doch von denen Wällen und Werken nichts bleiben.
Ihr sollet hierbei dahin sehen, dass die Commissarii locorum hierunter nicht mit ihrer gewöhnlichen Nonchalance und Langsamkeit zu Werke gehen, noch viel scrupuliren und bei der geringsten sich ereignenden Schwierigkeit anfragen wollen, sondern dass alles prompt disponiret und executiret werden müsse; als worüber Ihr Euch auch mit dem Generallieutenant von Manteuffel zu concertiren habet.
Da die Peenemünder Schanze nur ein Loch ist, so in Kriegeszeiten mehr embarrassiret als defendiret, so könnet Ihr solche, sobald sie über ist, auch nur gänzlich rasiren und schleifen lassen.
Dass Ihr mit denen Schweden ein Kartell wegen der Kriegesgefangenen schliesset, davon bin Ich zufrieden, doch dass die Auswechselung Kopf gegen Kopf geschehen müsse; da wir aber von ihnen ungleich mehrere Kriegesgefangene als sie von uns haben, so werde Ich nie bewilligen noch genehm halten, dass der Ueberschuss an Kriegesgefangene vor Geld ranzioniret werde, und sie dadurch mithin letztere wiederum gegen uns gebrauchen können.
Was die russische kriegesgefangene Generals angehet, da bin Ich zufrieden, dass solche auf ihre Parole d'honneur und gegengehörige schriftliche Reverse nach Berlin geschicket werden, die andern Officiers nach Magdeburg. Wegen der Gemeinen könnet Ihr probiren lassen, ob welche davon Dienste unter uns nehmen wollen; davon Ihr alsdenn aber keinen einigen dorten und bei denen Regimentern und Bataillons Eures Corps behalten, sondern sie insgesammt als Rekruten hierher oder auch zum Corps d'armée in Sachsen schicken müsset.
Die eroberte russische Artillerie anlangend, so ist das Land jetzo mit so vielen andern Kriegesfuhren zu denen Mundirungstransporten und sonsten beschweret, dass es durch mehreren Vorspann accabliret werden würde. Es muss also mit erwähnter eroberter Artillerie dergestalt gehalten werden, dass dasjenige davon, so in denen Festungen von uns gebrauchet werden kann und etwa darin fehlet, davon genommen, das übrige aber gelegentlich nach Berlin transportiret und zum Zeughause abgeliefert werde, wo es verschmolzen werden kann.
<68>Beim Schwarzen Husarenregiment68-1 seien zwei Rittmeister, von denen der eine „dem Soff sehr ergeben“ sei, der andere „eine grosse Lâcheté begangen“ habe. Einer von ihnen „solle fort und dimittiret werden, der Major von Troschke aber dessen Escadron wieder bekommen“ .
Ich recommandire Euch übrigens nochmalen die prompte und baldige Berichtigung derer mecklenburgischen Contributions- und Lieferungssachen, wozu Ihr den Obristen von Stutterheim unter Eurer Subordination gebrauchen sollet, da Ich recht wohl begreife, dass Ihr nicht überall selbst gegenwärtig sein und alles und jedes alleine betreiben könnet, mithin andere mit dazu gebrauchen müsset.
Friderich.
In einem P. S. wird Dohna mitgetheilt, dass wegen der gefangenen russischen Generale und Officiere, sowie der eroberten Kanonen die nöthigen Ordres nach Küstrin ergehen werden.68-2
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.
68-1 Die ehemaligen Rüsch-Husaren. Vergl. Bd. XVII, 349. 358. 368.
68-2 Der bezügliche Erlass an den Commandanten von Küstrin, Oberstlieutenant von Seiger, ist datirt Breslau 12. Februar.