10720. AN DEN ETATSMINISTER GRAF VON REUSS.
Breslau, 13. Februar 1759.
P. S.71-3
Nachdem inzwischen Eure Vorstellung vom 2. dieses Monats, betreffend den Cours derer Friedrichsd'or, bei Mir eingekommen ist, und Ich Eure deshalb habende Besorgnisse des landschaftlichen Interesse halber daraus mit mehrern ersehen habe, so gebe Ich Euch auch desfalls in Antwort, dass Ihr darüber ausser aller Besorgniss sein, jedennoch auch den Unterscheid zwischen Friedens- und höchst schweren Kriegeszeiten observiren sollet; dabei Ihr versichert sein könnet, dass Ich nichts thun noch vornehmen werde, als was die ganz ohnumgängliche Nothwendigkeit zur Erhaltung des ganzen Staats, und dass nicht alles in einen totalen Verfall gehe, erfordert, vornehmen noch veranlassen71-4 werde: dahergegen Ich auch schon alle Mesures genommen habe, welchergestalt hiernächst und nach glücklich herstelletem Frieden alles wiederum in seine vorige und gehörige Ordnung gebracht werden kann und soll, so dass die Landschaft auch in diesem Stücke nichts verlieren wird.
Friderich.
Nach dem concept.
<72>71-3 Der Haupterlass betrifft die Befriedigung des Interesses der Churmärkischen Landschaft bei den neuen Odercanal-Etablissements; Graf Reuss, der Direktor der Churmärkischen Landschaft, wird auch in dieser Sache auf den Frieden verwiesen, „da alles in Ordnung und Richtigkeit gesetzet werden soll, so dass die Landschaft darunter nichts verlieren wird“ .
71-4 So.